Dreyer fordert mehr Geld für Alleinerziehende

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer

MAINZ/BERLIN. Für eine deutliche Entlastung alleinerziehender Mütter und Väter will sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag und bei den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder einsetzen.

Die Haltung von Bundesfinanzminister Schäuble und der CDU, bei den Alleinerziehenden sei keine Änderung notwendig, ist aus Sicht der Ministerpräsidentin nicht akzeptabel. Sie schlägt vor, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits für das Jahr 2015 um 600 Euro auf dann 1.908 Euro zu erhöhen. „Diese Erhöhung ist für die Betroffenen eine deutliche Verbesserung, ohne mit den zusätzlichen Kosten von rund 205 Millionen Euro pro Jahr die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden über Gebühr zu belasten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.


Der Entlastungsbetrag sei seit seiner Einführung 2004 nicht mehr erhöht worden, so die Ministerpräsidentin. „Alle Armuts- und Reichtumsberichte weisen darauf hin, dass Alleinerziehende zu den mit am stärksten von Armut bedrohten oder betroffenen Gruppen zählen.“ So haben beispielsweise nach dem aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Landesregierung Rheinland-Pfalz 47,9 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ein Armutsrisiko. „Obwohl in den vergangenen 20 Jahren die Zahl der Alleinerziehenden um ein Viertel angewachsen ist, werden sie in ihrer Lebenssituation, so eine Bertelsmann-Studie von 2014, mit ihrer besonderen Belastung nicht berücksichtigt“, so die Ministerpräsidentin.

„Alleinerziehende tragen Kosten, erbringen Erziehungsleistungen und erfüllen damit verbundene Aufgaben, die sonst auf mehrere Schultern verteilt sind“, sagte die Ministerpräsidentin. Es sei ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der gesellschaftlichen Wertschätzung, sie dabei finanziell zu unterstützen. So sieht es auch der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter, der eine deutliche Erhöhung des derzeitigen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz fordert.

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