Vorratsdatenspeicherung: Ist die SPD ein bisschen dafür und ein bisschen dagegen?

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Wer telefoniert wann mit wem und warum? Der Innenminister möchte es gerne wissen.

MAINZ/BERLIN. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein sehr umstrittenes Thema. Mit ihr sollen systematisch Telefon- und Internetdaten der Bürger gespeichert werden, um sie im bei der Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus zur Hand zu haben. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es allerdings nicht.

Besonders in der SPD herrscht bei diesem Thema derzeit ein großes Durcheinander. Eigentlich hatten sich die Sozialdemokraten gegen eine Vorratsspeicherung ausgesprochen. Die Betonung liegt dabei auf dem Begriff „eigentlich“, denn nicht wenige waren jetzt darüber verwundert, dass SPD-Parteichef Sigmar Gabriel auf einmal von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordert, er solle einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Speicherung auf einmal doch ermöglicht.

Auch in Rheinland-Pfalz ist das nicht anders. In einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), sie halte die anlasslose Datenspeicherung für sehr problematisch und sie werde sich „intensiv Anschauen“, was die Bundesregierung hier auf den Weg bringen wolle.

Den Staat verteidigungsfähig halten

Roger Lewentz, ebenfalls von der SPD, hat als Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz und derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, die Vorratsdatenspeicherung gefordert, um, wie er sagte, „den Staat verteidigungsfähig zu halten“. Ein ziemliches Durcheinander auf der ganzen Linie und eine Steilvorlage für die CDU im Land.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert, erklärte zu dem Thema in einer Pressemitteilung: „Miteinander geredet wird in der Landesregierung anscheinend nicht mehr. Wie sonst ist es zu erklären, dass am gleichen Tag so grundlegend unterschiedliche Aussagen zum selben Thema kommen? Dieses nicht abgestimmte Vorgehen zeigt einmal mehr, wie chaotisch die Landesregierung arbeitet. Darüber hinaus ist sie kaum noch glaubwürdig. Dies zeigen die Äußerungen von Herrn Lewentz.

CDU-Fordeung wurde abgelehnt

Erst im Januar hatte die CDU-Landtagsfraktion mit einem Antrag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert, genau unter den Voraussetzungen, die Innenminister Lewentz nun fordert. Damals hatte Rot-Grün unseren Antrag abgelehnt. Und nun, zwei Monate später, sieht dies der Innenminister plötzlich völlig anders. Das hat System bei der Landesregierung: Die CDU-Landtagsfraktion fordert mehr Stellen bei der Polizei, die Landesregierung lehnt dies im Landtag mit dem Hinweis auf die angebliche gute Personalausstattung ab, um wenige Tage später plötzlich, wenn auch in der Summe zu wenige, Mehreinstellungen zu verkünden.


Das gleiche Muster beim Thema ‚Entlastung der Polizei bei Schwertransporten‘: Die CDU-Landtagsfraktion macht öffentlich auf dieses Problem aufmerksam. Die Landesregierung streitet zunächst das Problem ab, um dann einige Wochen später eine Entlastung der Polizei zu beschließen. Gerade beim Thema „Innere Sicherheit“ sollte Rot-Grün im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger vermeiden, aus reiner Wahlkampftaktik alle Anträge der Oppositionsfraktion im Landtag abzulehnen. Wir werden den chaotischen Kurs der Landesregierung beim Thema ‚Vorratsdatenspeicherung‘ im nächsten Innenausschuss zum Thema machen.“

EXTRA: Die Vorratsdatenspeicherung
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein Gesetz, das dies regelt. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen sechs und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, die Regelung verstoße gegen Grundrechte. Ob es neue Vorgaben auf EU-Ebene geben wird, ist offen. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen.

In Deutschland gibt es dazu schon seit Jahren keine gesetzlichen Vorkehrungen mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Die Große Koalition wollte ursprünglich eine Rückkehr zur Datenspeicherung auf Vorrat. Seit dem EuGH-Urteil lagen die Pläne aber auf Eis, auch weil die SPD sich bislang sperrte.

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