Subventionsbetrug: Ex-Geschäftsführer einer Beratungsstelle von IHK und HWK verurteilt

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Rund 330 Millionen kostet die Gehaltserhöhung für Beamte die Landeskasse.

TRIER/KOBLENZ. Bereits zum Auftakt der Verhandlungen am 19. Februar gestanden die beiden Angeklagten Fehler ein. Im Prozess um den Subventionsbetrug bei einem Tochterunternehmen der Industrie- und Handelskammer Trierer drohten dem 63-Jährigen und der 52-Jährigen laut ersten Schätzungen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung respektive eine Geldstrafe von 15.000 Euro. So sah es zumindest ein Vergleich vor, den das Landesgericht Koblenz vorschlug.

Das Duo soll Zuschüsse in Höhe von 500.000 Euro für das Trierer Europa- und Innovationscentre ergaunert haben. Das Tochterunternehmen von IHK und HWK berät Unternehmen, Grenzgänger und Gründer rund um Beruf, Arbeitsrecht und Finanzen. Die unberechtigt eingestrichenen Subventionen flossen dabei in den Geschäftsbetrieb, was sich in Kombination mit dem Geständnis der Angeklagten strafmildernd auswirkte.


Das Verfahren gegen den ursprünglich ebenfalls angeklagten früheren stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Trier wurde abgetrennt und mit einem weiteren Strafverfahren, das bislang nicht terminiert ist, zusammengefasst.

Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Subventionsbetruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Zudem muss er an eine vom Gericht noch festzulegende gemeinnützige Einrichtung 1.000 Euro zahlen.

Die Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Subventionsbetruges in 12 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 240 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe des Tagessatzes wurde auf 90 Euro festgesetzt, wodurch sich eine Gesamtsumme von 21.600 Euro ergibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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