Trierer Loebstraße wird für den Durchgangsverkehr gesperrt

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Symbolbild.

TRIER. Mit der Aufweitung der Einmündung Ohmstraße beginnt am Donnerstag, 5. März, das Großprojekt Ausbau Loebstraße. Hierbei ist zunächst nur mit geringen Verkehrsbehinderungen aufgrund der einseitig verengten Fahrbahn zu rechnen.

Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf eine Länge von 580 Metern von der Pfalzeler Eisenbahnbrücke bis zum Grundstück Loebstraße 14 und soll bis März 2016 abgeschlossen sein. In der ersten Phase wird die Loebstraße ab Montag, 9. März, bis voraussichtlich Ende Juni zwischen den Einmündungen Ohmstraße und Auer-von-Welsbach-Straße voll gesperrt.

Ab diesem Tag gilt für den Durchgangsverkehr in beiden Fahrtrichtungen die Umleitung über die Ohmstraße, Metternichstraße und Rudolf-Diesel-Straße bzw. Dasbachstraße zurück auf die Loebstraße. Eine Möglichkeit, um aus Richtung Ruwer in die Innenstadt zu gelangen, ist auch die Weiterfahrt auf der Metternichstraße bis zum Wasserweg.

Für Anlieger sowie Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten der Betriebe bleibt die Loebstraße aus Richtung Innenstadt bis zur Baustelle geöffnet, die Parkplätze in diesem Abschnitt stehen weiterhin zur Verfügung. Auch die Einfahrt in die Auer-von-Welsbach-Straße ist von Trier kommend möglich.


In der zweiten Bauphase wird voraussichtlich ab Juli der Abschnitt zwischen der Eisenbahnbrücke und der Einmündung Ohmstraße ausgebaut. Ab diesem Zeitpunkt wird der Verkehr bei halbseitiger Sperrung der Loebstraße mit einer Baustellenampel geregelt.

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3 Kommentare

  1. Gut Ding will Weile haben , na da werden wir ja 3 Jahre Spass mit der Baustelle den Umleitungen und Sperrungen haben und wo gehts dann los ? untere Paulinstrasse ?

    Haben die Zeitgenossen die den Ausbau so lange verhindert haben jetzt ihren Willen bekommen und dürfen ihren Ladehof weiterhin auf der Loebstrasse betreiben anstatt auf ihren grosszügigen Grundstücken ?

      • Das mit den Ladebuchten war doch nur vorgeschoben. Es ging dem Herrn ja um sein Grundstück(ca. 30 Parkplätze), welche er an die Firma seines Sohnes für einen mittleren 5 stelligen Monatsbetrag an diesen Vermietet hat. Vereinfacht: Die möglichkeit, sich fürs Finanzamt gegenseitig Rechnungen zu schreiben ist stark eingeschränkt.

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