Mindestlohn im Handwerk – was muss beachtet werden

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Auch für das Handwerk gilt der neue Mindestlohn.

GEROLSTEIN/TRIER. Der gesetzliche Mindestlohn und vor allem die mit ihm verbundenen bürokratischen Pflichten von Arbeitgebern stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Trier. Eine Juristin erklärt die Neuerungen und steht für Fragen zur Verfügung.

Zum Thema „Gesetzlicher Mindestlohn“ bietet die Handwerkskammer (HWK) Trier am 18. März um 17 Uhr im HWK-Bildungszentrum Gerolstein (Haupteingang der Kreissparkasse, 2. Etage, Hauptstraße 3) eine Informationsveranstaltung an. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anpassung von Arbeitsverträgen, zu Aufzeichnungspflichten sowie zu Haftungsrisiken bei der Beauftragung von Subunternehmern.


Referentin ist die Juristin Sabine Plate-Betz, Geschäftsführerin der Vereinigung Trierer Unternehmer in der Region Trier e. V. (VTU). Die Veranstaltung richtet sich an Handwerksbetriebe aus dem Vulkaneifelkreis und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm. Der Eintritt ist frei. Interessenten können sich bis zum 12. März bei der HWK anmelden: E-Mail: [email protected]

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