Karneval und Alkohol – schon 0,3 Promille können zu viel sein

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Symbolbild

TRIER. Die sogenannten tollen Tage stehen vor der Tür. Heute in einer Woche beginnt der Straßenkarneval und die Sitzungen sind längst im Gange. Wenn auch die Zahl derer, die Karneval auch ohne Alkohol feiern, gehört für die meisten doch der Sekt, der Wein oder auch Hochprozentiges zum Fest dazu. Grund genug für die Polizei, auch in diesem Jahr wieder darauf hinzuweisen, dass es zu Karneval vermehrte Alkoholkontrollen im Straßenverkehr geben wird.

Allgemein gilt die Regel der 0,5 Promillegrenzen. Aber die Polizeiinspektion Zell weißt mit Nachdruck darauf hin, dass sich ein Kraftfahrzeugführer bereits mit 0,3 Promille strafbar machen kann, wenn seine Fahrtüchtigkeit beeinflusst ist. Auch hier drohen schon empfindliche Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Aber nicht nur Alkoholgenuss birgt Risiken im Straßenverkehr. Hugo Mähser, Verkehrsberater bei der Polizeiinspektion Zell, stellt fest, dass sich speziell junge Fahrer zunehmend unter dem Einfluss illegaler Drogen, wie Cannabis, Speed oder Ecstasy, hinters Steuer setzen. Auch hier drohen hohe Geldstrafen, Verlust der Fahrerlaubnis und zudem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Sabine Bamberg, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Trier, sagte auf Nachfrage von lokalo.de: „Es ist, wie in jedem Jahr. Auch 2015 werden wir Flächendeckend vermehrte Kontrollen durchführen. Wer an den Karnevalstagen Auto fahren will oder muss, sollte komplett auf den Genuss von Alkohol verzichten.“

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