Vorbestrafter Vater soll eigene Tochter vergewaltigt haben

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Symbolbild

LUXEMBURG. Am gestrigen Mittwoch musste sich ein 64-jähriger Mann vor der Kriminalkammer in Luxemburg verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, seine eigene Tochter vergewaltigt zu haben. Dem Mann droht eine Strafe von bis zu 15 Jahren Haft.

Der Angeklagte soll seine heute 18-jährige Tochter in einem Zeitraum zwischen Anfang 2005 und April 2007 mehrfach vergewaltigt haben. Der Vater der Tochter war bereits wegen „unsittlicher Berührungen“ an seiner Tochter zu einer Haftstrafe verurteilt worden und hatte 2011 eine Freilassung auf Bewährung beantragt. Kurz darauf hatte die Tochter erneut Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.

Die unsittlichen Berührungen an seiner Tochter hatte der Angeklagte gestanden. Eine Vergewaltigung hat es laut seiner Aussage jedoch nie gegeben.

Ein psychologischer Gutachter erklärte im Zeugenstand, dass die heute 18-Jährige die Tat verdrängt habe und sich schämt. Weiter habe sie gedacht, es sei normal, dass sie von ihrem eigenen Vater auf diese Weise berührt zu werden. Laut Gutachter wurde das Mädchen im Elternhaus auch „nicht richtig aufgeklärt“.

Eine Polizeipsychologin hatte dem Mädchen attestiert, dass es sehr schüchtern sei und sich aus Angst vor Schlägen von ihrem Vater nie gewehrt hätte. Zwar hätte das Opfer bei ihrer Mutter Hilfe gesucht, jedoch nie angegeben, dass es zu Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Die Anwältin des Angeklagten plädierte auf Freispruch, da an dem Mädchen keine eindeutigen Spuren einer Vergewaltigung festgestellt werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für den 64-jährigen Vater. Das Urteil wird am 25. Februar gesprochen.

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