Sexueller Missbrauch einer 13-jährigen – vier Jahre Haft

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Symbolbild

TRIER/WITTLICH. Zu vier Jahren Haft wurde ein 36-jähriger Berliner von der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Trier verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte während eines Verwandtenbesuchs im Bereich Wittlich ein 13-jähriges Mädchen zwei Mal auf schwere Art sexuell missbraucht hat.

Im Juli 2014 war der in Berlin lebende Angeklagte zu einem Verwandtenbesuch in die Gegend von Wittlich gekommen. Am 6. Juli näherte er sich morgens einem 13-jährigen Mädchen, das noch schlafend in seinem Bett lag. Dabei drang er auch intensiv in den Intimbereich des Kindes vor.

Zu einem späteren Zeitpunkt desselben Tages verging sich der Angeklagte nochmals an dem Kind, indem er es schmerzhaft an der Brust berührte und auch versuchte, einen Beischlaf auszuführen. Noch am selben Tag wurde der Täter in Untersuchungshaft genommen.

Gestern erteilte die 1. Große Jugendkammer die Quittung für die Ereignisse, die aus einer vierjährigen Haftstrafe besteht. Die rund sechsmonatige Untersuchungshaft wird dem Angeklagten angerechnet. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

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2 Kommentare

  1. Da bleibt einem doch echt die Spucke weg . 4 Jahre Haft , das halbe Jahr U-Haft wird angerechnet ? Die U-Haft sollte nicht angerechnet werden , hat er sich selber zuzuschreiben .
    Das Opfer wird ein Leben lang damit zu tun haben . Womöglich wird es nie einbefreite Sexualität leben können . Ich verstehe diese laschen Gesetze nicht . Wegen Diebstahl werden höhere Haftstrafen verhängt als gegen so ein widerliches Vergehen welches einen Menschen ob Junge oder Mädchen total aus der Bahn wirft .

  2. Ich vermute Rechtsprechung ist Gutdünken der Richter.
    Eine Richterin wird wohl eine höhere Strafe gegen einen Sexualtäter aussprechen als ein Mann,
    Was ist mit dem Drecksack aus Bernkastell, der im racken Kopp eine Frau totgefahren hat ?
    Zwei Jahre und drei Monate, das ist lachhaft.

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