Riesling exportieren? Die IHK sagt, wie es geht

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TRIER. Der Markt außerhalb der EU-Grenzen wird für viele Winzer immer interessanter. Aber bevor sich eine Flasche mit gutem Mosel-Riesling auf den Weg dorthin machen kann, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Wer das nicht beachtet, kann einige Überraschungen erleben. Die Industrie- und Handelskammer will Winzern bei diesen Exportgeschäften helfen.

Wer Wein in ein Land außerhalb der EU exportieren will, muss in der Regel auf elektronischem Weg eine Ausfuhranmeldung im ein- oder zweistufigen Verfahren abgeben. Erstellen kann er diese Anmeldung mit Hilfe einer kostenpflichtigen ATLAS-Ausfuhr-Software, über ein Rechenzentrum beziehungsweise einen Dienstleister oder per Internet-Ausfuhranmeldung Plus (IAA Plus).

Eine Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK Trier) am Donnerstag, 5. März, 10:00 Uhr, führt in die Grundlagen der Zollverfahren ein und stellt die Internetausfuhranmeldung Plus vor: die einzige kostenlose Möglichkeit zu Abgabe einer Ausfuhranmeldung. Anhand eines Fallbeispiels werden sämtliche Felder der Ausfuhranmeldung besprochen und erläutert. Des Weiteren gehen die Teilnehmer verschiedene Fallkonstellationen durch, und es werden individuelle Fragen beantwortet.

Dieses Seminar wurde speziell für die Weinwirtschaft konzipiert mit dem Ziel, Betrieben eine kostengünstige Abwicklung von Exportgeschäften zu ermöglichen. Anmeldeschluss ist der 19. Februar 2015. Kontakt: IHK Trier, Gudrun Wewering, Telefon: (06 51) 97 77-2 10, E-Mail: [email protected]

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