Babic’s Rauswurf aus Stadtrat war rechtswidrig – NPD Funktionär gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

TRIER/LEIPZIG. Am heutigen Mittwoch wurde in Leipzig die Klage des NPD-Kreisvorsitzenden Safet Babic gegen seinen Rauswurf aus dem Rat der Stadt Trier verhandelt. Mit dieser Klage stand aber nicht nur die Entscheidung des Trierer Stadtrates auf dem Prüfstand, sondern auch die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Der NPD-Kreisvorsitzende Babic wurde 2009 in den Rat der Stadt Trier gewählt. Weil er im Vorfeld der Wahl maßgeblich daran beteiligt war, dass ein politischer Gegner verprügelt wurde, der Wahlplakate der Partei des Klägers abgehängt hatte, wurde er vom Landgericht mit Urteil vom 22. Dezember 2010 wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist seit August 2011 rechtskräftig. Weil dem Kläger deshalb die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit fehle, erkannte ihm der Stadtrat mit Beschluss vom 22. September 2011 das Mandat ab.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Rat einer Stadt eines seiner Mitglieder nur dann aus dem Rat ausschließen darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Rates geboten ist. Die Gesetzesvorschrift der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, die den Ausschluss vorsieht, wenn das Ratsmitglied rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird und es dadurch die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht entsprechend einschränkend ausgelegt.

Das heißt im Klartext, dass ein gewähltes Ratsmitglied, dass durch ein ordentliches Gericht zu einer Haftstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt wird, auch weiterhin als Mitglied des Stadtrates agieren und damit auch weiterhin ein Repräsentant der Stadt sein darf.

Da das Urteil aus Leipzig quasi noch druckfrisch ist, gibt es derzeit noch keine offiziellen Stellungnahmen aus dem Rathaus oder von der Landesregierung aus Mainz.

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33 Kommentare

  1. Soll das ein Witz sein? Der hetzt Leute auf seine Gegner und bekommt ne Freiheitsstrafe und ihr sagt, dass dies kein Grund für einen Rausschmiss sei? Ist jetzt nicht wahr oder?

    • Egal wen es betrifft, ob babic oder jemand anderes, das darf und kann doch nicht war sein, dass ein Oberbürgermeister die Gesetze nach eigenem Gusto auslegt! Aber für Gutmenschen gelten wahrscheinlich andere Regeln!

  2. Wenn es keinen so traurigen Hintergrund ( Rechtmäßig verurteilter Gewalttäter) hätte, wäre die Sache zum schmunzeln: Da führt ein Ehem. Jurastudent mit 3 versiebten Examen eine Verwaltung mit mind. 10 Volljuristen an der Nase durch die Politik-Manege wie einen Dressierten Pudel.

  3. Nicht Herr Jensen, sondern das Verfassungsgericht hat hier offensichtlich ein Problem.
    Mal ehrlich, was soll sich denn ein gewählter Volksvertreter so alles leisten können, ohne sein Mandat zu verlieren ? Wenn das so weiter geht sitzt Herr Edathy bald wieder im Bundestag…Ich fasse es nicht.

  4. Ich sehen die Schuld bei den Richtern. Wie lebensfremd muß man denn sein? Es wird mal wieder erst eingegriffen, wenn es zu spät ist. Die Richter in Leipzig haben hier das Gesetz ganz schön wohlwollend dem Delinquenten gegenüber ausgelegt. So ist es ja immer in Deutschland: Gesetze werden in Richtung Täterschutz ausgelegt, nicht umgekehrt, wie es eigentlich sein sollte.
    Es heißt weiter, man darf „vom Rat ausgeschlossen werden, wenn die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist“. Um es mal wohlwollend auszudrücken, der Funktionsfähigkeit förderlich war die Anwesenheit des Babic auch nicht gerade, sondern vielmehr war das Gegenteil der Fall. Der hat doch, wo er nur konnte, genau diese Funktionsfähigkeit mit absolut unsinnigen Anträgen versucht auszuschalten. Das sollte den lieben Richtern vielleicht Begründung genug sein. Aber dann lassen sie sich wohl wieder was Anderes einfallen. Armes Deutschland.

    • Aha, wenn das Urteil ihnen nicht passt ist es falsch!!!! Seltsames Demokratieverständnis! Und ihr Gutmenschen wundert euch noch das Tausende gegen euch auf die Straße gehen!

      • Ach, ich wusste garnicht, daß sich der Protest der zerstrittenen Pegiden gegen die eigene Bevölkerung richtet.
        Und ein „Gutmensch“ bin ich auch nicht unbedingt, nur weil ich den Rauswurf von dem rechten Ausländer aus dem Stadtrat unterstütze…

          • Wie auch die beiden vorherigen, leider untergeordneten Gerichte, finde ich daß die Aussage der Gemeindeordnung klar und deutlich sagt, daß ein Ausschluß rechtens ist.
            Wenn das oberste Gericht das anders „interpretiert“, ist das aus meiner Sicht trotzdem falsch.
            Und überhaupt finde ich es fragwürdig, ein Gesetz zu „interpretieren“. Das öffnet Tür und Tor für so einen Mist; und genau deshalb, weil Richter zu 90% Gesetze zum Wohle der Täter interpretieren, anstatt sie anzuwenden, wie es im Gesetzestext steht, haben wir in Deutschland Täterschutzstatt Opferschutz.

  5. Ich bin gespannt auf die ausführliche Urteilsbegründung. Nachdem was sich dieser Herr geleistet hat ist dieses Urteil kaum nachvollziehbar. Allein durch seine blödsinnigen Anträge wurde doch die Arbeit des Stadtrates geradezu lahmgelegt. Aber muss das ein demokratisches Plenum vertragen können? Mit überbordender Toleranz gegenüber den Demokratiefeinden lässt sich die Demokratie nicht schützen. Ich befürchte dass das BVG mit seinem Urteil dazu beigetragen hat.

  6. Es ist traurig was diesem geistig minder….. für eine Plattform geboten wird.
    Das Leipziger Gericht disqualifiert sich WIEDER einmal selbst.
    Pfui deibel. Diese Richter sollen niemals zur Ruhe kommen.

  7. Ein Musterbeispiel für unsere Politik und Rechtsordnung, mal den Fuß in der Politik oder genug Geld und schon gibt es den Freifahrtsschein aber wie wir wissen ist Herr Babic ja kein Einzelfall! Jedes Politische Lager hat seine Täter und wir Wähler sind die Opfer.

  8. Bei einer Stadtverwaltung, dies nicht mal auf die Reihe kriegt, die total unsinnigen Ampelschaltungen in Trier endlich mal zu optimieren und die Schlaglöcher in den Strassen zu stopfen, muss man sich nicht wundern, dass sie nicht mal den Rauswurf vom Babic auf die Reihe kriegen. Der desolate Zustand Triers ist ein Spiegel der Arbeit des Stadtrats.

  9. Die letzten beiden Kommentare sind völlig Fehl am Platz.
    Können Sie sich einen neuen Mercedes für 500€ kaufen? Versuchen Sie es doch einmal! Genauso kann man mit wenig Geld nicht alle Schlaglöcher stopfen. Aber das ist auch gut so, denn sonst würde ja noch mehr gerast.
    Die Ampelschaltungen – wie ich gehört habe – bestehen aus drei (!) verschiedenen Systemen, die nicht miteinander kompatibel sind. Ältere Schaltungen werden nur sukzessive ausgetauscht, z.B. wenn sie irreparabel sind. Daher ist auch keine Grüne Welle möglich. Was aber auch daran liegt, daß zuviel Autos in der Stadt fahren.

    • Zitat: „wie ich gehoert habe“. Sehr zuverlaessige Quellenlage also. Andere Staedte haben auch keine neuen Ampelanlagen und kriegens trotzdem hin, das deutsche Grundübel, immer nach Maximallösungen und Geld schreien anstatt mit dem Vorhandenen das Beste rauszuholen.
      Ausserdem gehts hier nicht um grüne Welle, es wäre schon mal was die Umschaltphasen den realen Verkehrsflüssen anzupassen.
      Der Fisch stinkt immer vom Kopfe und das ist in dem Fall der Stadtrat und Bürgermeister. Und wie ich gehört habe hat sich bisher keiner in der Trierer Verwaltung zu Tode gearbeitet. Fazit: Der Höhepunkt Triers war zur Zeit des Römischen Reiches, seither dümpelt es vor sich hin.

  10. Wäre ja mal interessant gewesen, zu sehen, wie ein Bundesverwaltungsgericht im Westen der Republik den Fall entschieden hätte.

    Ach nee, halt! Wir sind ja schon lange ein Volk. Und sowohl die Arbeit der Exekutive wie auch die der Judikative sind folglich bundesweit absolut einheitlich, wie man ja auch an der Arbeit der Polizei immer wieder sehen kann:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/toter-fluechtling-in-dresden-volker-beck-zeigt-ermittler-an-a-1013145.html

    Und Gesetze sind ja in einem „Rechtsstaat“ sowieso absolut klar und eindeutig. Deshalb ja auch: Drei Kammern, drei Versionen von „für Recht erkennen“.

    • Das ist ja jetzt Blödsinn. Was hat der Standort des Gerichtes mit seiner Zusammensetzung zu tun?
      Ob das Gericht jetzt in Leipzig, Isenbruch, Oberstdorf oder Kleinkleckersdorf, die Zusammensetzung ist klar geregelt.

      • „Was hat der Standort des Gerichtes mit seiner Zusammensetzung zu tun?
        Ob das Gericht jetzt in Leipzig, Isenbruch, Oberstdorf oder Kleinkleckersdorf, die Zusammensetzung ist klar geregelt.“

        Ja, theoretisch ist das wohl korrekt. Theoretisch müssten in einem Rechtsstaat, der den namen verdient – bei unveränderter Gesetzes- und Sachlage – auch alle Gerichte zu dem gleichen Ergebnis kommen. Ein Bundesverwaltungsgericht ist ja auch nicht „besser“ als ein Oberverwaltungsgericht.

        Praktisch müsste man wohl die genaue Zusammensetzung kennen um das Urteil „ein wenig besser verstehen“ zu können. „Vor Gericht und auf hoher See“ eben.

      • Macht schon einen Unterschied. Wo kommt Pegida nochmal her? Wo hat Legida gestern demonstriert? Wo stammt der NSU her? Fakt ist Ostdeutschland ist Braun. Da kann schon der Verdacht aufkommen, dass die Exekutive und Jnudikative auf dem rechten Auge blind sind. Die Richter am BVG werden auch von ihrem sozialen Umfeld geprägt…

        • Fakt ist aber auch, das die meisten Richter am BVG Wessis sind bzw. von den Landesregierungen der „alten “ Bundesländer bestimmt worden sind.

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