MAINZ. Mit einer Anhebung der Aufwandsentschädigung von 60 auf 70 Euro will Rheinland-Pfalz das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit stärken.
Das Landeskabinett stimmte am Dienstag dem Entwurf für eine entsprechende Änderung im Ehrenamtsgesetz zu. Die Entschädigung wird für jeden Arbeitstag gezahlt, wenn ehrenamtliche Helfer für ihr Engagement unbezahlt von ihrer Erwerbsarbeit freigestellt werden – etwa für Jugendfreizeiten, Ferienbetreuung oder Maßnahmen der politischen Bildung.
Dies ist bis zu zwölf Tage im Jahr möglich. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, kann die Erhöhung ab 2021 wirksam werden. Zurzeit fördert das Land die Erstattung von Verdienstausfall mit rund 400 000 Euro im Jahr. Die Erhöhung würde Mehrkosten von 85 000 Euro bedeuten.