++ Weiter Warnstufe Orange: Die aktuellen Corona-Zahlen aus Stadt Trier und dem Landreis ++

0
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 27 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 15 aus dem Landkreis und 12 aus der Stadt Trier. Ein gestern gemeldeter Fall aus dem Landkreis Trier-Saarburg wurde aus der Statistik genommen, da sich der Erstwohnsitz außerhalb des Kreises befindet.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (Stand 13:00 Uhr) im Landkreis bei 42,2 und in der Stadt Trier bei 45,7. Die 7-Tage-Inzidenz beschreibt die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Damit bleiben Landkreis und Stadt in der Warnstufe Orange des Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz.

Damit gelten aktuell 156 Personen als infiziert, 85 im Landkreis und 71 in der Stadt Trier. Sechs Patienten befinden sich in stationärer Behandlung.

In der Kita Wasserliesch wurde eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Die Umgebungsuntersuchungen zahlreicher Kontaktpersonen laufen.
Neue Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern

Die rheinland-pfälzische Regierung hat heute mitgeteilt, dass private Zusammenkünfte und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis zukünftig nur mit bis zu 25 insgesamt anwesenden Personen in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig sind. Die Änderungsverordnung hierzu tritt am 26. Oktober in Kraft.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ das Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.
Die deutlich steigenden Neuinfektionen der letzten Tage und das Erreichen der Warnstufe Orange zeigen, dass weiterhin die Beachtung der Hygiene-, Abstands- und Kontaktregelungen wichtig ist, um eine Weiterverbreitung des Virus zu unterbinden. Empfohlen wird, auch bei Menschenansammlung im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn dort der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Regelmäßiges Lüften von Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten wird ebenso angeraten.

Insbesondere bei privaten Feiern sollte man auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Tragen eines Mund-Nasenschutzes achten. Grundsätzlich sollte man prüfen, ob in der aktuellen Lage private Feiern, Partys, aber auch Urlaubsreisen oder Ausflüge wirklich notwendig sind.

Vorheriger Artikel++ AKTUELL: Neue Feier- und Party-Regelung: Rheinland-Pfalz schränkt Teilnehmer auf 25 ein ++
Nächster ArtikelMissbrauch: Persönliche Angaben im Trierer «Cyberbunker»-Prozess

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.