Einzelheiten vorgestellt – so oft müssen Klassenräume jetzt „gelüftet“ werden!

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Fenster einer Grundschule sind zum Lüften geöffnet. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

MAINZ. Alle 20 Minuten Stoßlüften im Unterricht und die AHA-Regeln – so wird der Unterricht in den meisten Klassenräumen ab kommendem Montag nach den Herbstferien aussehen. Wenn sich Fenster nicht öffnen lassen oder aus einem anderen Grund nicht gründlich gelüftet werden kann, sollen mobile Lüftungsgeräte helfen. Dafür hat das Land bis zu sechs Millionen Euro Förderung in Aussicht gestellt. Die Einzelheiten dazu sind aber noch unklar. Daneben gelten weiterhin die AHA-Regeln – Abstand halten, Hygiene, Alltagsmasken.

In Einzelfällen werden wegen Corona-Infektionen auch im Herbst und Winter wieder Schulen vorübergehend teilweise oder sogar ganz schließen müssen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht auf den Unterricht ist regional möglich, wenn die Infektionszahlen über 35 pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen steigen.

In Nordrhein-Westfalen müssen Schüler ab der 5. Klasse nach den Herbstferien wieder auch an ihrem Sitzplatz im Unterricht Maske tragen. In Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen ab einer landesweiten 7-Tages-Inzidenz von über 35 Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner.

Die Einzelheiten zum Schulalltag bei steigenden Infektionen stellt Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) in Mainz vor.

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