Drei Tage nach seinem Start soll einer der bundesweit größten Cybercrime-Prozesse mit Angaben der Angeklagten zu ihren Lebensläufen weitergehen. Der zweite Verhandlungstag am Landgericht Trier ist an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) terminiert.
Die acht Angeklagten sollen in einem alten Bunker an der Mosel ein illegales Rechenzentrum für kriminelle Geschäfte im Darknet betrieben haben. Die Anklage wirft der mutmaßlichen Bande Beihilfe zu mehr als 249 000 Straftaten vor. Millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte, verlinkte Kinderpornografie und Mordaufträge: Hunderte Polizisten hatte die unterirdische Anlage in Traben-Trarbach vor gut einem Jahr ausgehoben.
Angeklagt sind vier Niederländer, drei Deutsche und ein Bulgare. Sie sollen in wechselnder Beteiligung die illegalen Webseiten gehostet und so Beihilfe zu den von ihren Kunden begangenen Straftaten geleistet haben. Kopf der mutmaßlichen Bande war laut Anklage ein Niederländer, der den Bunker 2013 erworben und ausgebaut hatte. Beim Prozessbeginn am Montag trug Oberstaatsanwalt Jörg Angerer die vielen kriminellen Machenschaften von Kunden, die über die Server im Bunker gelaufen sein sollen, in seiner fast zweistündigen Anklage vor.
Der mutmaßliche Bandenchef hatte angegeben, nichts von den Inhalten auf den Servern gewusst zu haben. Der Cyberbunker soll ein «Bulletproof-Hoster» (kugelsicherer Hoster) gewesen sein, der mit einem vor der Polizei sicheren Datenzentrum warb.
Laut der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist es ein einmaliger Prozess, terminiert bis Ende 2021. Nicht nur wurden in dem Bunker 886 physische und virtuelle Server mit zwei Millionen Gigabyte sichergestellt. Zudem stehen erstmals mutmaßliche Betreiber krimineller Plattformen im Darknet vor Gericht. Die zentrale Frage ist, ob den Angeklagten nachgewiesen werden kann, dass sie von den illegalen Machenschaften der Kunden wussten.