Schwere Kopfverletzungen! Freilaufender Hund sorgt für schlimmen Sturz auf Radweg in Bernkastel

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Symbolbild; Foto: dpa

BERNKASTEL. Am gestrigen Samstagnachmittag, 17, Oktober, kam es auf einem Radweg in Bernkastel zu einem folgenschweren Unfall.

Demnach war ein Radfahrer zusammen mit seiner Frau in Richtung Lieser unterwegs, als er auf einer Wiese neben dem Radweg zwei freilaufende Hunde sah. Daraufhin verlangsamte der Radfahrer seine Geschwindigkeit. Als er sich in Höhe der Hunde befand lief ihm einer der Hunde plötzlich und unvermittelt in sein Fahrrad, woraufhin er zu Fall kam und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug. Hierbei zog er sich schwere Verletzungen an Kopf zu und musste Behandlung wurde er in ein Krankenhaus verbracht.

Es ist lediglich dem Umstand, dass der Radfahrer einen Fahrradhelm trug, zu verdanken, dass er sich nicht noch schwerer verletzte. Im Einsatz waren der Rettungsdienst vom DRK und die Polizei Bernkastel-Kues.

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3 Kommentare

  1. Ja tragisch aber immer wieder ist es ein Hund oder ein Fußgänger welcher schuld ist am Sturz von Radfahrern.. Diese E bike Fahrer /innen hatten vorher gar kein Rad oder sehr selten Rad gefahren nun auf einem e bike mit ca 15 bis 20 kmh.. Das kann ja nicht gut gehen.. Dann wird permanent auf dem Gehweg gefahren.. Rücksicht null.. VZ 240 gemeinsamer Geh und Radweg wird als alleiniger radweg verstanden.. Das wenn Fußgänger diesen gemeinsamen Weg benutzen sie ständig von diesen ebike Fahrern gezwungen werden auf den grünstreifen zu springen.. Das aber diese Radfahrer klingeln müssen und Schritt fahren gegenenfalls absteigen müssen das ist diesen Radfahrern fremd obwohl die allermeisten sogar einen Führerschein besitzen..
    Das ein Hund auch mal von der Wiese auf den Weg rennt muss man als Radfahrer in Kauf nehmen es hätte auch ein Kleinkind sein können.. Es ist schön das der Radfahrer seine Geschwindigkeit verringert hat.. Aber er hätte anhalten und absteigen können und sei Rad schieben bis er an dem Hindernis vorbei ist aber das sehen die Radfahrer nicht ein sind ja alles ihre Radwege..

    • Lieber Keiner,
      es ist leicht dem Radfahrer die Schuld zuzuschieben. Schuld ist leider aber der Hundehalter.
      Ein Bilck in die Gefahrenabwehrverodnrung der VG Bernkastel-Kues reicht aus:
      §3
      Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortschaftendürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortschaften sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Bindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

  2. Lieber Einer,
    ich kenne die Örtlichkeiten in Bernkastel nicht. Im Bericht seht, auf einer Wiese neben dem Ra(t)dweg.
    Ist das innerhalb bebauter Ortschaft?
    Hier ist guter Rat …

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