Rotlicht-Lockup: Bordelle in Rheinland-Pfalz können unter Auflagen wieder öffnen

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Eine Dame sitzt in einem Bordell - Symbolbild; Foto: dpa

MAINZ/REGION TRIER. Ab Donnerstag dürfen Bordelle oder andere Rotlichtbetriebe in Rheinland-Pfalz unter Auflagen wieder aufmachen. Das sieht eine Änderungsverordnung zur elften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vor, wie das Gesundheitsministerium in Mainz am Mittwoch mitteilte.

Die Änderung sei am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden und trete zum 1. Oktober in Kraft. Demnach ist der Betrieb von Prostitutionsstätten unter Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig, soweit an angebotenen sexuellen Dienstleistungen nicht mehr als zwei Personen beteiligt sind.

Geschlossen bleiben müssen dem Ministerium zufolge indes Räume, die für den Aufenthalt von mehr als zwei Menschen vorgesehen sind und die der «Anbahnung sexueller Dienstleistungen dienen» – etwa Barräume. Termine müssen vorher telefonisch oder digital vereinbart werden, die Betreiber müssen ein individuelles Hygienekonzept vorweisen können und ein Hygienekonzept des Landes für sexuelle Dienstleistungen berücksichtigen. Letzteres sieht nach Angaben des Frauenministeriums in Mainz zum Beispiel eine Maskenpflicht während des Aufenthalts in den Prostitutionsstätten vor. Konzepte für Partys sind nicht erlaubt, und für eine mögliche Kontaktverfolgung muss laut Ministerium ein geeignetes Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Rheinland-Pfalz hatte im Juni schon einmal geplant, Bordellen wieder den Betriebe zu erlauben. Seinerzeit war das Land aber zurückgerudert, nach damaliger Aussage vor dem Hintergrund, dass Bordelle in anderen Bundesländern noch geschlossen sind und eine Verlagerung von Sexualdienstleistungen nach Rheinland-Pfalz vermieden werden sollte. Mittlerweile hat eine ganze Reihe an Bundesländern den Bordellbetrieb unter Auflagen wieder erlaubt.

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