Er zog Kindern die Hose runter und entblößte sich – Urteil im Trierer Missbrauchs-Prozess!

1
Symbolbild; Foto: dpa

TRIER. Wie das Landgericht Trier mitteilt, hat die 1. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer am gestrigen Dienstag ein Urteil verkündet.

Demnach ist der Angeklagte schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt – eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde ebenfalls angeordnet

Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, sich im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 9. Januar 2020 in drei Fällen Kindern in sexueller Absicht genähert zu haben, indem er sich in einem Fall selbst vor ihnen entblößt und in zwei Fällen den Kindern ihre Hose heruntergezogen haben soll. Zudem soll der Angeklagte eine Schreckschusspistole und Patronen besessen haben.

Der Angeklagte ist vorbestraft. Er befindet sich in diesem Verfahren seit dem 10. Januar 2020 in Untersuchungshaft.

Vorheriger ArtikelUnfall mit Löwenbaby auf A5: Tiertransport war legal
Nächster ArtikelRegion: Hitze-Spätsommer in den letzten Zügen – Abkühlung in Sicht

1 Kommentar

  1. Nur knapp 2 Jahre für diese Schandtaten finde ich definitiv zu wenig. Warum wird sowas nicht härter bestraft.

    3x hat er sich schuldig gemacht
    Zudem noch eine vorstrafe auf der Rechnung. Die Begründung für diese strafe würde ich gerne wissen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.