Eilantrag abgelehnt: Schüler müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

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KOBLENZ. Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte den Eilantrag einer Schülerin ab.

Die Grundschülerin war auf dem Schulgelände mit einer Maske aus Gaze bzw. Spitzenstoff erschienen. Daraufhin durfte sie in der Pause nicht mit anderen Schülern in Kontakt kommen. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Schülerin, mit dem sie vortrug, sie werde durch die Maßnahmen der Schulleitung diskriminiert. Das Tragen einer anderen als der von ihr verwendeten MNB führe bei ihr zu gesundheitlichen Schäden.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Schulleitung könne auf Grundlage ihres Hausrechtes durchsetzen, dass alle Schüler auf dem Schulgelände eine MNB trügen. Dabei könne sie sich auf die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit dem „Hygieneplan-Corona für die Schulen“ stützen, wonach diese generelle Pflicht zum Tragen einer MNB auf dem Schulgelände gelte und nur in Ausnahmefällen, z. B. aus gesundheitlichen Gründen, hiervon eine Befreiung erteilt werden könne. Einen solchen Ausnahmefall habe die Antragstellerin jedoch nicht glaubhaft gemacht. Darüber hinaus müsse der verwendete Stoff überhaupt geeignet sein, eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern bzw. zu erschweren. Dies sei nur dann der Fall, wenn durch die Dichtigkeit des textilen Stoffes eine Filterwirkung hinsichtlich feiner Tröpfchen und Partikel bewirkt werden könne. Dies sei bei der von der Antragstellerin verwendeten MNB nicht der Fall.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

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4 Kommentare

  1. Das ist so krank, es wird sogar bei Erkältungen empfohlen, das man an die frische Luft geht.Hauptsache, es gibt wieder ein neues Gesetz. Der ganze Quatsch seit März war überflüssig, aber, in Österreich werden sogar Ärzte suspendiert, weil diese die Wahrheit mitteilten, ebenfalls wie ganz am Anfang Professor Bhakti, und der Pathologe aus Hamburg, der mundtot gemacht wurde.

    • joa genau und du als ahnungsloser Internet-Assi, der es nach der Dummenschule zu nichts gebracht hat im Leben, kannst als Fachfremder beurteilen, dass genau DIE BEIDEN Recht haben – und nicht die Tausenden anderen, die genau zu anderen Schlüssen kommen, die dir aber nicht in den kram passen. Komm mal klar mit deinem Leben, du Opfer….

  2. Ich bin auch kein großer Freund dieser Mund Nasenbedeckung. In geschlossenen Räumen ist es vielleicht noch nachvollziehbar aber im Freien? Was ich allerdings gut finde ist die Abstandsregelung, endlich einkaufen ohne lästiges aufeinander sitzen an der Kasse u.ä.
    Aber was nützt es, die Maske wird wohl ein Accessoire werden das uns für Lange Zeit begleiten wird.

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