BGH-Urteil: Kohl-Witwe setzt sich im Streit um Tonband-Kopien durch

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Foto: dpa

KARLSRUHE. Helmut Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan muss dessen Witwe sagen, welche Inhalte er aus den langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch in seinem Besitz hat.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz. Für Maike Kohl-Richter ist das Urteil die Voraussetzung, um im nächsten Schritt die Herausgabe erstreiten zu können. Es geht um Tonkopien und abgetippte Passagen. Die Herausgabe der Original-Bänder hatte Helmut Kohl noch zu Lebzeiten erstritten. (Az. III ZR 136/18)

Auf Dokumente und Akten, die Schwan für seine Arbeit an Kohls Memoiren zur Verfügung gestellt und möglicherweise nicht vollständig zurückgegeben wurden, dürfte die Kohl-Seite allerdings keinen Zugriff mehr bekommen. Diese Ansprüche sind laut BGH verjährt.

Kohl hatte dem Journalisten und Historiker 2001 und 2002 in vielen Treffen ausführlich aus seinem Leben berichtet. Schwan zeichnete etwa 630 Stunden Gespräch auf. Aber vor Vollendung der Memoiren kam es zum Bruch. Seither beschäftigt Gerichte der Streit um das Anvertraute.

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