WAHNSINN! Mann springt in Trier auf Gehweg und hustet absichtlich Kleinkinder an!

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Symbolbild; Foto:dpa

Wie der Polizeiinspektion Trier mitteilt, wurde dieser am heutigen Dienstag ein Vorfall vom 19. August gemeldet, der bei Beteiligten und Eltern nur Kopfschütteln und vor allem Ungewissheit auslöste.

Demnach hatten mehrere Erzieherinnen einer städtischen Kita hatten sich mit vier einjährigen Kindern auf den Weg zu einem nahegelegenen Spielplatz gemacht und die Kinder in einem Buggy transportiert. Im Bereich des Fußweges an der Kreuzung Augustinusstraße / Am Trimmelter Hof kam dem Tross ein älterer Mann entgegen, der aufgrund eines Engpasses zunächst zur Seite trat und der Gruppe zu verstehen gab, vor ihm die Stelle passieren zu können.

Auf gleicher Höhe dann sprang der Mann unvermittelt auf den Weg und hustete mit voller Absicht zweimal in den Buggy und in Richtung der Erzieherinnen. Fassungslos ob des Geschehenen versuchten die Erzieherinnen den Mann zur Rede stellen, der sich jedoch gleich mit unverständlichem Gemurmel entfernte. Der Vorfall wurde im Anschluss dem Rechtsamt der Stadtverwaltung Trier, sowie dem Jugendamt gemeldet.

Eine weitere medizinische Abklärung wird derzeit geprüft. Nach Bekanntwerden wurde durch die Polizeiinspektion Trier ein Verfahren wegen versuchter Körperverletzung eingeleitet, welche mit Nachdruck nach dem rücksichtslosen Tatverdächtigen sucht.

In dem Zusammenhang erhoffen sich die Ermittler sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung und fragen, wer das Geschehen beobachtet oder Angaben zu dem Mann machen kann. Dieser wird beschrieben als mindestens 65 Jahre alt, groß und schlaksig, graue Haare und Brille. Zur Tatzeit war er bekleidet mit einer hellblauen Jeans, einem blau-kariertem Hemd und einer braunen Velours Lederjacke. Auffällig sei auch das Mitführen eines roten Einkaufskorbes gewesen. Etwaige Hinweise werden über 0651-9779/3200

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2 Kommentare

  1. Das war scheinbar ein irrer alter Mann, der sich einen geschmacklosen Scherz erlaubt hat. Wessen will man ihn denn anklagen, wenn er nicht ansteckend war? Das alleinige Erschrecken ist nicht strafbar.

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