LAUTZENHAUSEN/TRIER. Gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle konnten die Beamten des Bundespolizeireviers Flughafen Hahn am Sonntag vollstrecken. Ein 54-Jähriger, der am Morgen mit dem Flug aus Sibiu (Rumänien) gekommen war, hatte gleich drei Fahndungen aufzuweisen.
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte den Mann wegen Betrugs und stellte ihm bei Nichtbegleichung einer Geldstrafe von 1200 Euro sowie 70 Euro Kosten 40 Tage Haft in Aussicht. Auch die aktuelle Erreichbarkeit wollte die Justizbehörde erfahren. Des Weiteren hatte die Staatsanwaltschaft München II nach einem Betrugsdelikt Forderungen an den ungarischen Staatsangehörigen.
Mit sofortiger Leistung von 1200 Euro und 73,50 Euro Kosten könne er einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden. Mit Zahlung von insgesamt 2543,50 Euro verblieb der Mann auf freiem Fuß. Bei der Ausreisekontrolle nach Malaga stellten die Kontrollbeamten am Sonntagabend eine 51-jährige Rumänin mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken fest.
Nach einem Betrugsdelikt aus dem Jahr 2017 war eine Geldstrafe von 420,00 Euro zu entrichten oder ersatzweise 42 Tage Haft anzutreten. Die Frau konnte die geforderte Summe begleichen und nach Spanien ausreisen.