Rheinland-Pfalz: Keine Unterstützung für steuerliche „Home-Office-Pauschale“

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die Forderung nach einer steuerlichen Entlastung für Beschäftigte im Homeoffice wird im rheinland-pfälzischen Finanzministerium nicht unterstützt. «Dem Vorschlag aus Hessen stehen wir skeptisch gegenüber», sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Mainz.

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) hatte vorgeschlagen, dass Arbeitnehmer ihre Kosten über eine einfache Pauschale steuerlich geltend machen können. Für jeden vollen Arbeitstag in den heimischen vier Wänden sollten 5 Euro als Werbungskosten absetzbar sein, mit einer Jahresobergrenze von 600 Euro. Steuergesetze liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Für eine Bundesregelung zur steuerlichen Förderung der Arbeit im Homeoffice hat sich auch die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Martin Brandl regte dazu eine Bundesratsinitiative an. Brandl schloss sich dabei dem Vorschlag einer Pauschale von fünf Euro am Tag und maximal 600 Euro im Jahr an.

Auf Kritik stößt im Mainzer Finanzministerium aber die vorgesehene Wahl zwischen der bisherigen Arbeitszimmer-Regelung und einer neuen «Homeoffice-Pauschale». Dabei werde die vom tatsächlichen Aufwand abhängige Berücksichtigung der Kosten für ein Arbeitszimmer vermengt mit einer aufwandsunabhängigen Pauschale, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Dies sei nicht nachvollziehbar. Unabhängig davon müsse aber beobachtet werden, ob steuerrechtliche Veränderungen sinnvoll seien, wenn sich Arbeitsweisen grundlegend veränderten.

Bislang ist es für Arbeitnehmer schwierig, beim Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkannt zu bekommen. Es gelten enge Voraussetzungen. Bei der Arbeit im Homeoffice entfällt der Aufwand für den Fahrtweg zum Arbeitsplatz, so dass keine Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Gleichzeitig entstehen aber Kosten etwa für den Stromverbrauch, die bei Büroarbeit nicht anfallen.

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