Kurioser Nachbarstreit – So entscheid das Gericht in der „Zaun-Frage“

0
Symbolbild // dpa

KOBLENZ. Wer selbst an seinem Grundstück einen ungewöhnlich hohen Zaun anbringt, kann von seinen Nachbarn nicht eine Umzäunung in niedriger Höhe verlangen. Denn die Pflicht von Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme könne zum Ausschluss nachbarrechtlicher Rechte führen, begründete das Landgericht Koblenz am Mittwoch sein Urteil vom 10. Juli.

In dem Fall hatte die Klägerin an ihrem Grundstück einen über 1,80 Meter hohen Zaun anbringen lassen, von ihrem Nachbarn jedoch den Rückbau von dessen über 2 Meter hohen Zaun auf die als ortsüblich geltenden 1,20 Meter verlangt. Dies lehnte das Gericht ab, verurteilte den Nachbarn jedoch dazu, den Zaun auf dieselbe Höhe wie die angrenzenden Zäune der Klägerin zurück zu bauen. Zudem muss der Nachbar seine Hecke so zurückschneiden, dass sie hinter dem Zaun nicht sichtbar ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vorheriger ArtikelÜberladen und zu lang – Polizei Wittlich zieht erneut Holztransporter aus dem Verkehr!
Nächster Artikel++ Lokalo-Service: Die besten Mittagstisch- und Tagesangebote der Stadt ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.