++ Lokalo-Nachgefragt: Wie verhalte ich mich nun richtig, nachdem ich geblitzt wurde? ++

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Ein Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung, umgangssprachlich Blitzer genannt, steht am Strassenrand. Foto: Martin Gerten/Archivbild

Viele unserer Leser haben sich gefragt, wie sie sich im Zuge der Verwirrungen rund um den strengeren Bußgeldkatalog zu verhalten haben. Wir haben daher bei unserer Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Haufs-Brusberg & Kollegen aus Trier einmal nachgefragt.

Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg erklärt:

Wie kürzlich seitens des Landesverkehrsministeriums in Mainz mitgeteilt, wendet Rheinland- Pfalz die alte Rechtslage vor der Verschärfung, die Ende April erst eingetreten war, an. Falls somit ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, ist genau zu prüfen, ob dieser nach der neuen oder alten Rechtslage erlassen wurde.

Sollte entgegen der Zusicherungen des Ministeriums dennoch die neue bzw. schärfere Rechtslage angewandt worden sein, so darf keinesfalls die 2-wöchige Einspruchsfrist ignoriert werden, sondern es ist aktiv gegen den Bescheid vorzugehen. Ob neben der evtl. fehlerhaften Anwendung des geltenden Rechts weitere Fehler, beispielsweise Messfehler oder bereits eigetretene Verjährungen dem Bußgeldbescheid zugrunde liegen, kann in der Regel erst nach einer Akteneinsicht festgestellt werden.

Vor allem im Bereich von Fahrverboten ist es zudem nicht zu verkennen, dass diese oftmals durch anwaltliche Hilfe und unter einer Erhöhung des Bußgeldes umgangen werden können. Welche weiteren Folgen die momentanen Verwirrungen rund um die Novellierung der Straßenverkehrsordnung mit sich bringen, gilt es jedoch abzuwarten.

Gerne unterstützt das Team von Dr. Haufs-Brusberg und Kollegen aus Trier Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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15 Kommentare

  1. Wie verhalte ich mich nachdem ich geblitzt wurde? Ich richte die Nase meines Fahrzeugs in Richtung des nächsten grösseren Flusses aus und gebe Vollgas…….
    (Ich weiss, meinen Humor verstehen nicht alle und Ironie kapieren die meisten sowieso nicht hier, daher:
    BITTE NICHT NACHMACHEN; WITZ HAHAHAHAHA)

  2. Es fehlt der Hinweis, wie man das ganze Prozedere umgehen kann: sich an die Spielregeln halten. Leider haben es einige damit schwer. Schade, dass eine Anwaltskazlei sich dafür hergibt, dass Regelbrecher und Raser nicht die gerechte Strafe bekommen.

    • Ich würde Ihnen ja zustimmen, wenn…
      1. alle Geschwindigkeitsbeschränkungen in Höhe und Lage sinnvoll platziert wären
      2. das Blitzen nicht primär der Geldbeschaffung dienen würde

    • Haben Sie schon einmal etwas von „Radarfallen“ gehört? Vor einigen Jahren wurde ich in Ostfriesland auf einer 3- Spurigen schnurgeraden Bundesstraße ohne Einmündung mit Tempo 101 geblitzt, weil ich eine Begrenzung auf 60 Km/h nicht wahrgenommen habe. Der von mir eingeschaltete Anwalt fand heraus, dass es in dem Streckenabschnitt eine Baustelle gab, die aber 4 Tage vorher abgeschlossen wurde und man lediglich „vergessen“ hatte, die besagte Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben. Auf seine Frage, warum denn ausgerechnet dort eine Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt wurde, bekam er keine Antwort.

      Dank dem Anwalt wurde das Busgeldverfahren eingestellt, sonst hätte ich einige Tage zu Fuß gehen können.

      • Dieser Fall ist aber die Ausnahme und es war gerechtfertigt, dagegen vorzugehen, obgleich die 60 km/h auch bei Straßenschäden angeordnet werden, wie z B. auf der Autobahnbrücke Ehrang, wo eigentlich auch 100 km/h möglich wären.
        Ich bezog mich eher auf Menschen, die aus Gewohnheit bei 30/50/100 km/h lieber 50/70/120 km/h und mehr fahren. Oder Machos, die abends gerna mal durch Städte rasen.
        Das Wort Radarfallen stammt sicherlich nicht vom Hersteller, sondern hat sich so im Sprachgebrauch eingebürgert durch populistische Vereine wie dem ADAC.

        • Der Begriff „Radarfallen“ ist gar nicht so weit hergeholt. Nach Abschluss des Verfahrens teilte mir mein Anwalt, der übrigens in dem betreffenden Landkreis niedergelassen war, dass es eine vollkommen übliche Vorgehensweise in der Gegend war da die Blitzer von den zuständigen Gemeinden betrieben wurden und somit ein Zusatzverdienst in die Kassen floss. Seiner Aussage nach war das ein lukratives Geschäft da die meisten zahlen würden und nur Ausnahmefälle dagegen klagen, weil in der Gegend meistens nur Touris davon betroffen sind.

          Ein weitere Fall sind 2 im Abstand von 1 Km aufgestellte Blitzer, auch da oben durchaus üblich. Somit ist nicht nur das einfache Bußgeld fällig sondern ein verschärftes Vorgehen wegen Vorsatz und Uneinsichtigkeit, selbst bei einer beanstandeten Übertretung von nur 3-4 Km/h.

          Im Norden sind das gängige Methoden um die Kassen zu füllen, also nicht unbedingt Ausnahmefälle. Und gerichtlich kommt man kaum dagegen an. Ich hatte zum Glück einen Anwalt für Verkehrsrecht, der die Wegelagereimethoden dort oben kannte.

  3. Natürlich weiss Herr Sacha genau, welche Strafe gerecht ist.
    Es geht doch hier um ganz was anderes. Der Bußgeldkatalog wurde im Bundesrat verändert und dann abgesegnet. Formfehler. Ergo: es gibt dann keine gültigen Strafmaße, die vollstreckt werden können. Naja, was soll bei solchen Politikern auch herauskommen? Fast niemand hat einen anerkannten Abschluss, noch nicht mal in Dummschwafelei.
    Richtig ist immer einfach: an die Regeln halten, ja, das kann man. Man kann aber auch mal unachtsam sein, und in einer Straße die einfach rechtswidrig nur per Beschilderung ein geringes Tempolimit hat, zu schnell gefahren sein und dann kann man monatelang zu Fuss gehen. Das muss auch nicht sein. Bestes Beispiel der über 500 m lange, lediglich geradeaus führende Straßenteil im Castelnau II (6-10 km/h). Na, viel Spass denjenigen, die am Ende wohnen.

    • Das stimmt so nicht. Der Katalog wurde so wie er ist gemeinsam abgesegnet, mit einer fehlenden Zitation eines Paragraphen der Ermächtigungsgrundlage. Über den Inhalt waren sich alle einig. Richtig ist aber, dass dies ein Formfehler ist, der leider zur Ungültugkeit führt.
      Über die Beschränkung in Castelnau II weiß ich nichts, da fahre ich nie vorbei. Allerdings scheint das eine Anwohnerstraße zu sein und somit wissen die Verkehrsteilnehmer in der Regel Bescheid. Viel wichtiger war, dass Leute, die innerorts meinen, mit 71+ km/h fahren zu müssen, bzw. in 30er Zonen 51+ km/h, nun quasi ungestraft davonkommen. Bzw. außerorts +26 km/h. Oder die Sicherheit des Radverkehrs: Parken auf Radstreifen kostet jetzt wieder fast nichts. Ganz toll. Die Auswirkungen der höheren Strafzettelgebühren bzw. Punkten waren in vielen Städten schon spürbar. Jetzt wird wegen eines Formfehlers, der hätte auffallen müssen, alles zunichte gemacht und Scheuer gefällt sich darin, die Raserlobby (ADAC) zu bedienen und den Katalog wieder abzuändern. Dass so jemand, der so viele Sachen in den Sand gesetzt hat und sich nur von Lobbygruppen steuern lässt, noch immer im Amt ist, ist der eigentliche Skandal. Aber was ist von der CSU anderes außer Dampfplauderei zu erwarten….
      Noch ein Nachtrag zur Straße in Castelnau. Diejendigen, die dort wohnen, freuen sich möglicherweise über die Verkehrsberuhigung, das Weniger an Lärm und die erhöhte Sicherheit für Fußgänger. Man muss bedenken: Die Leute wohnen dort die meiste Zeit. Fahren tun sie dort nur die geringste Zeit des Tages.
      Wenn es der eigenen Meinung nach rechtswidrige Tempolimits gibt, steht es jedem Bürger frei, eine Anfrage zu stellen und darum zu bitten, Gründe dafür aufzuführen. In den meisten Fällen wird sich dann herausstellen, dass es doch Gründe gibt, die man als vorbeifahrender Autofahrer nicht sehen kann.

      • Mal eine provokative Frage: Wenn ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „Straßenschäden“ aufgestellt wird, darf ich das dann ignorieren weil meinem SUV ein paar Schlaglöcher und Bodenwellen nichts ausmachen???

        • Nope, genausowenig wie man mit einem Elektroauto in Lärmschutzzonen auch nicht schneller fahren darf, nur weil das E-Auto weniger Lärm macht.

      • Wir sind uns doch einig, wenn zu schnell, dann zahlen, wenn Formfehler in der Gesetzgebung, dann hat jeder die Freiheit dagegen anzugehen, oder etwa nicht? Denn es wäre einseitig, wenn das dann trotzdem bezahlt werden müsste. Einige Bundesländer haben den neuen Katalog übrigens gar nicht erst angewendet, weil sie wussten, dass der keine Rechtsgültigkeit erlangen wird.
        Schneller fahren ist vielerorts möglich, jedoch die Kassen lassen sich besser füllen, wenn man auf niedrige Tempolimits unter fadenscheinigen Begründungen setzt. Das Moselufer hat z.B. keinen Wohnhausausgang zur Fahrbahn hin und noch andere nette Randbedingungen. Man nennt das anbaufrei. Zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung usw. 70 km/h wäre hierfür die anzuordnende Regelgeschwindigkeit, aber das würde dann kaum Geld in die Kassen spülen.

  4. Blitzer.de Pro App installieren und fertig ist der Käse. Und weil Trier ja so arm ist nur nur einen Caddy mit Blitzer hat weiß man dass man ab da freie Fahrt hat 😛

  5. In Trier wird es übertrieben mit täglichen Kontrollen an mehreren Stellen und meistens da einen Blitzer aufgestellt, wo keine Gefahr besteht und ein großer Erfolg zu erwarten ist, um den Säckel zu füllen. Wenn man auf der dreispurigen Konrad Adenauer Brücke
    stadtauswärts 60 -70 km/h fährt ist man noch kein Raser. Dort könnte mal überlegt werden ein anderes Verkehrsschild aufzustellen. Radfahrer und Fußgänger sind durch Leitplanken gut geschützt.
    Der Gipfel ist, das Blitzer an Bäumen aufgehängt werden (Neustraße). Wo leben wir eigentlich ?

  6. Guten Tag “ The Stig „,
    ich wollte sie nur informieren, dass es nicht nur den “ Caddy-Blitzer “ gibt. Seit längerem haben wir immer wieder “ Blitzanhänger “ !!!!! Dementsprechend haben sie keine freie Fahrt, nachdem sie den Caddy gesehen haben. Ihr Blitzer App gibt ihnen leider nur eine geringe Sicherheit, da das Netz für mobile Blitzer nur dürftig ausgebaut ist. Was ist, wenn der Blitzer gerade erst aufgebaut wurde??? Dann nutzt ihnen die Blitzer-APP überhaupt nichts. Ich wünsche Ihnen eine sichere Weiterfahrt und bitte gefährden sie nicht die anderen Verkehrsteilnehmer.

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