Fahrer schweigt: Sportwagen erfasst 39-Jährige Frau – tot!

4
Rettungswagen Rotes Kreuz
Foto: dpa-Archiv

RLP. Eine Fußgängerin wird am frühen Samstagmorgen auf einer Landstraße von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Der Fahrer will nichts sagen.

Eine 39 Jahre alte Fußgängerin ist von einem Luxus-Sportwagen im Westerwaldkreis tödlich angefahren worden. Die Frau wurde am Samstagmorgen gegen halb vier auf einer Landstraße von dem Auto erfasst. Der 41 Jahre alte Fahrer habe bisher noch nicht zu dem Unglück vernommen werden können, erklärte ein Polizeisprecher am Sonntag.

Zunächst habe er unter Schock gestanden, nun lasse er sich anwaltlich vertreten und wolle keine Angaben zu dem Unfall zwischen Horressen und Niederelbert machen. Ein Gutachter soll nun die Unfallursache klären. Der Sachverständige sei derzeit mit der Auswertung der Spuren beschäftigt, sagte ein Polizeisprecher.

Vorheriger ArtikelBlitzeinschlag in Wohnhaus – zwei Verletzte!
Nächster ArtikelImmer heißer: Mit Pumpgerät, Drohnen und Hubschraubern gegen Waldbrände

4 Kommentare

    • Typisch deutsche Unart: schnell Vorverurteilen ohne jegliches weiteres Wissen. Jeder, der die deutschen Gesetze und die Rechtsprechung kennt, wird von seinem Recht der Aussageverweigerung gebrauch machen. Das ist normales Verhalten!

  1. So ein Quatsch, von wegen Geldsack. Der Mann tut gut daran nichts zu sagen. Das sollte zwingend jeder machen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur jedem raten zu schweigen und einen Rechtsanwalt zu nehmen, das hat nichts mit Schuldeingeständnis oder sowas zu tun. Jedes Protokoll ohne RA wird Dir später zum Verhängnis. Also: kluger Mann.

  2. Ja klat. Das da ein Mensch ums Leben kam ist egal. Uhhhh bloß nix sagen wird dann direkt geraten. Mir ist egal was gerade die Deutsche Justiz sagt. Diese Person hat das Leben eines Menschen beendet und evtl.viel Leid gebracht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.