LANDAU. Bei dem Tod eines 84-jährigen Fußgängers, der im Mai bei einem Sturm in Landau von einem herabstürzenden Ast erschlagen wurde, handelt es sich laut Ermittlungen um einen Unglücksfall. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, ist ein Verfahren wegen des Verdachts auf Fremdverschulden eingestellt worden.
Unter anderem war geprüft worden, ob die für die Baumpflege verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Landau möglicherweise Sorgfaltspflichten verletzt hatten.
Das Gutachten eines Sachverständigen ergab laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte dafür. Der Baum, von dem der Ast bei einem heftigen Unwetter abgebrochen war, war noch Ende November 2019 kontrolliert worden. Nach Begutachtung des Sachverständigen habe das Grünflächenamt die Kontrolle «angemessen» sowie «mit einer ausreichenden, der Situation angemessenen Kontrollintensität» durchgeführt, hieß es.
Ein 84-Jährige war nach Angaben der Polizei in der Grünanlage spazieren gewesen, als der Ast auf ihn herabstürzte. Er wurde noch an Ort und Stelle von einem Notarzt versorgt, erlag aber seinen Verletzungen.