Schwerer Dienstvergehen – Trierer Gericht “entfernt“ Polizist aus Dienst

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Ein Polizist aus dem Raum Koblenz hat seinen Job verloren, weil er ohne Genehmigung im Nebenjob als Unternehmer im größeren Stil tätig war.

Er habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, urteilte das Trierer Verwaltungsgericht nach Mitteilung vom Montag. Er habe gegenüber seinem Dienstherr falsche Angaben gemacht und seine Nebentätigkeit zudem in einer Zeit ausgeübt, in der er wegen einer Erkrankung dienstunfähig und als Beamter freigestellt war (3 K 749/20.TR).

Gegenüber seinem Dienstherrn habe er wahrheitswidrig behauptet, er würde nur als «Aushilfe» im Betrieb seiner Lebensgefährtin arbeiten. Tatsächlich aber betrieb er laut Gericht ein eigenes Gewerbe im Gesundheits- und Wellnessbereich und vertrieb zudem Nahrungsergänzungsmittel. Insgesamt habe er sich «ohne Scheu als umtriebiger Unternehmer hervorgetan, statt seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen und sich seinem Genesungsprozess zu widmen», hieß es in dem Urteil.

Der Mann habe auch keine Reue und Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt. Damit habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren, sodass er aus dem Dienst des Landes Rheinland-Pfalz «entfernt» werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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