Schlappe vorm Arbeitsgericht: Antrag abgelehnt – Berufsschullehrer muss unterrichten

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Arne Dedert // dpa

RLP. Ein 62 Jahre alter Berufsschullehrer ist mit seinem Versuch vor dem Arbeitsgericht gescheitert, während der Corona-Pandemie keinen Präsenzunterricht geben zu müssen.

Die Schulen hätten einen Ermessensspielraum, wie sie den Gefahren begegnen wollten, begründete das Arbeitsgericht Mainz am Mittwoch seinen Beschluss zu dem Eilantrag. Es sei zudem nicht die Aufgabe der Gerichte, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne. Das Gericht lehnte daher den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, war zunächst unklar.

Der Lehrer habe mit Blick auf sein Alter argumentiert, er sei mit dem Präsenzunterricht an der Berufsschule mit Förderunterricht «unzumutbarerweise gesundheitlichen Risiken» ausgesetzt. Und dies, obwohl ein Interesse an solchem Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei.

Diese Auffassung des Diplom-Pädagogen teilte das Gericht nicht. Der Mann habe benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilen sollen, «die typischerweise nicht aus Akademikerhaushalten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben». Zudem sei es um Einzelunterricht in einem 25 Quadratmeter großen Raum gegangen. Darin kann nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden. (Aktenzeichen: 4 Ga 10/20)

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