MAINZ. Anders als Hessen übernehmen Rheinland-Pfalz und das Saarland bei der Neuregelung der Grundsteuer das Bundesmodell. Die Landesregierung beabsichtige nicht, von der sogenannten Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen, teilten Sprecherinnen der Finanzministerien in Mainz und Saarbrücken mit.
Vier weitere Bundesländer haben die gleiche Entscheidung getroffen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Vier Länder verfolgen eigene Konzepte und sechs Bundesländer müssen sich noch entscheiden,
Den Wert einer Immobilie berechneten die Finanzämter bisher auf Grundlage veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung verlangt. 2025 soll die neu berechnete Grundsteuer erstmals fällig werden.
Das Bundesmodell berücksichtige die Werte von Grund und Boden sowie von darauf errichteten Gebäuden in einem dreistufigen Verfahren, «sodass es sich als ausgeglichenes und für den Bürger gerechtes Verfahren darstellt», erklärte die Sprecherin des saarländischen Finanzministeriums. «Dennoch beobachten wir, was an alternativen Modellen in den anderen Bundesländern erarbeitet wird.»
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz könnten «gut damit leben», sagte Agneta Psczolla vom Gemeinde- und Städtebund. «Wir hätten uns eine bundeseinheitliche Lösung gewünscht, aber es ist gut, dass es überhaupt eine Regelung gibt.» Der geschäftsführende Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, ergänzte: «Wir sind mit dem Bundesmodell zufrieden und froh, dass unser Land das weiterverfolgt.» Jetzt sei die Finanzverwaltung gefordert, in den kommenden fünf Jahren alle Grundstücke neu zu bewerten. Danach sei es zu erwarten, dass es überall zu Anpassungen der Hebesätze kommen werde.
In Rheinland-Pfalz sorgen die sogenannten Realsteuern für rund die Hälfte der kommunalen Einnahmen. Im vergangenen Jahr spülte die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke den Städten, Gemeinden und Kreisen rund 573 Millionen Euro in die Kassen (plus 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Gewerbesteuer brachte den Kommunen 1,93 Milliarden Euro ein (minus 3,8 Prozent).