TRIER. Wer bisher Arbeitslosengeld bezog, muss sich keine Sorgen machen, dass sein Anspruch in der aktuellen Krisensituation erlischt. Dies teilt die Bundesagentur für Arbeit am Freitag mit. In einem neu verabschiedeten Sozialschutzpaket hat die Bundesregierung eine automatische Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Betroffene müssen nichts weiter unternehmen.
Mit Inkrafttreten der neuen Sozialschutz-Gesetzgebung wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes um drei weitere Monate verlängert. Die Regelung gilt für alle diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.
Weiterbewilligung erfolgt automatisch
Für Personen, auf die die Gesetzesänderung zutrifft, wird die Zahlung automatisch verlängert. „Unsere Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Trier und der regionalen Jobcenter müssen von sich aus nichts weiter veranlassen“, erklärt Heribert Wilhelmi, der Chef der Trierer Arbeitsagentur. „Wer nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch hat, erhält ein Weiterbewilligungsschreiben und muss sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden“.
Auch diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.
Bei Fragen ist die Agentur für Arbeit Trier Mo. – Fr., von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Service-Rufnummer 0651 205 1111 zu erreichen. Informationen und Online-Services stehen unter www.arbeitsagentur.de zur Verfügung.