Trierer Spielhallenbetreiber scheitern vor Gericht

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Foto : dpa-Archiv

TRIER. Unter den Betreibern von Spielhallen in Rheinland-Pfalz geht die Angst vor Zwangsschließungen um – zwei von ihnen sind mit Klagen dagegen endgültig vor Gericht gescheitert. Das 2015 verschärfte Landesglücksspielgesetz dürfte nach einer Übergangsfrist bis Ende Juni 2021 für Hunderte Spielhallen das Aus bedeuten. Laut der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier liegen viele zu nahe an Kindergärten und Schulen. Die Gesetzesverschärfung fordert einen Mindestabstand von 500 Metern. Auch Spielhallen selbst müssen künftig mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein. Es geht um Jugend- und Spielerschutz.

Zwei Betreiber von jeweils zwei Hallen in Trier haben laut dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz vergeblich vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen ihre künftige Schließung wegen zu geringen Abstandes zu Schulen geklagt. Vor dem OVG in Koblenz scheiterten sie erneut: Schon ihre Anträge auf Zulassung der Berufung wurden abgelehnt, wie OVG-Sprecher Thomas Stahnecker der Deutschen Presse-Agentur mitteilt. Das OVG habe keine ernsten Zweifel an den Entscheidungen der ersten Instanz gehegt. „Das ist unanfechtbar, beide Verfahren sind abgeschlossen“, sagt Stahnecker.

Noch anhängig sei beim OVG die Berufung des Betreibers einer Spielhalle in Bingen mit weniger als 500 Meter Abstand zu einer privaten Nachhilfeeinrichtung für Schüler. Dieser Kläger sei zuvor beim Verwaltungsgericht Mainz gescheitert.

Wie das Innenministerium auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilt, müssten nach derzeitigem Stand und aktueller Rechtslage bis Ende Juni kommenden Jahres 333 Standorte mit Spielhallen in Rheinland-Pfalz schließen. Nach früheren Angaben der ADD könnten dann landesweit nur noch um die 300 weitere Standorte überleben.

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