Jetzt gehts vor Gericht: Verhandlung der Ehrmann-Klage gegen Lautern

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Uwe Anspach

In der anhängigen Klage von Ex-Torwarttrainer Gerry Ehrmann gegen den Fußball-Drittligisten 1. FC Kaiserslautern hat das Arbeitsgericht für den 12. Mai einen Gütetermin bestimmt. Die Pfälzer hatten den bis zum Saisonende laufenden Arbeitsvertrag mit dem 61-Jährigen am 6. März fristlos gekündigt, nachdem Ehrmann wegen nicht zu tolerierender Vorkommnisse bereits am 23. Februar freigestellt worden war.

Ehrmann geht davon aus, dass für seinen Vertrag nach 24 Jahren im Verein keine Befristung mehr gilt und der FCK ihn weiter beschäftigen muss. Daher reichte das Urgestein des Vereins eine Klage beim Arbeitsgericht Kaiserslautern ein.

Derzeit diskutieren die Prozessparteien noch darüber, ob vor der Durchführung des Gütetermins ein Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband durchgeführt werden muss. Über diesen vom 1. FC Kaiserslautern gestellten Antrag hat das Gericht ebenso noch nicht entschieden wie über die Frage, ob die Verhandlung wegen der Corona-Krise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Sollte Ehrmann Recht bekommen, könnten auch Betreuer anderer Vereine die Entfristung ihres Vertrages einfordern.

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