++ AKTUELL: Gericht lehnt Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof ab++

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Foto: dpa-Archiv

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Antrag des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof auf Aussetzung der saarländischen Corona-Bekämpfungsverordnung abgelehnt.

Eine Reduzierung des Warenangebots durch Verkleinerung der Verkaufsfläche und die dadurch bewirkte Leerung der Innenstädte sei ein «geeignetes und erforderliches Mittel, um die Ansteckungsgefahr zu verringern», begründete das Gericht am Montag in Saarlouis seine bereits am Freitag ergangene Entscheidung.

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Größe der Verkaufsfläche als Maßstab für den Käuferzustrom zugrunde gelegt worden und die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt worden sei, erklärte das Gericht weiter. Ein stärkerer Besucherzustrom berge auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem «besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Coronavirus in sich».

Die vorläufige Ablehnung des Eilantrags kann nicht angefochten werden. Das Urteil in der Hauptsache stehe allerdings noch aus, teilte das Gericht am Montag mit. Galeria Karstadt Kaufhof habe den Antrag am 16. April gestellt, einen Tag später trat die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Der Antrag sei daraufhin auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt worden.

Aufgrund der aktuellen Verordnung kann die Kaufhauskette ihre Geschäfte nicht vollständig öffnen. Im Saarland sind davon insgesamt drei Filialen betroffen, zwei in Saarbrücken und eine in Neunkirchen. In allen drei Filialen ist die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt worden.

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