Eis im Straßenverkauf und Nutzung von Sportanlagen: Neue Verordnung zur Corona-Krise

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Bibliotheken und Sportanlagen können ab kommender Woche in Rheinland-Pfalz wieder genutzt werden, der Einzelhandel kann mit Auflagen wieder starten. Bei der Ankündigung der neuen Landesverordnung zur Corona-Krise nannte die Staatskanzlei am Freitag Details der neuen Bestimmungen, die die bisherigen strikten Regeln vom 24. März teilweise lockern.

«Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert», erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). «Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich.»

Allerdings stehe der Schutz vor neuen Infektionen weiter im Mittelpunkt – «das Virus ist tückisch», erklärte die Regierungschefin. Dreyer appellierte an die Menschen, weiterhin Abstand zu halten und möglichst zuhause zu bleiben.

Wieder zugelassen ist ab Montag der Einzelhandel auf Verkaufsflächen bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern – das entspricht etwa der Größe eines Handballfeldes. Größeren Geschäften ist es erlaubt, einen Teil ihrer Fläche abtrennen. Unabhängig von ihrer Größe dürfen Fahrradgeschäfte, Autohändler sowie Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive öffnen. Dabei gelten Abstandsregelungen wie die Begrenzung von einem Kunden auf zehn Quadratmetern.

Zulässig ist ab Montag auch der Straßenverkauf von Eis. Die Händler auf Wochenmärkten dürfen ihr Sortiment erweitern.

Erlaubt ist auch die Nutzung von bislang geschlossenen Sportanlagen im Freien – aber nur zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts. Die Staatskanzlei nannte dabei die Sportarten Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf und Reiten. Wieder geöffnet werden dürfen die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten. Weiter geschlossen bleiben aber Spielplätze.

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