Tödlicher Familienstreit in der Eifel – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ehefrau und Tochter

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dpa-Archiv

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Zusammenhang mit dem tödlichen Familienstreit, zu dem es in der Nacht zum 05.12.2017 in einem Ort in der VG Kelberg in der Eifel kam, Anklage zum Landgericht Trier erhoben. Sie wirft der heute 56-jährigen Ehefrau des damals 57-jährigen Verstorbenen und deren 26-jährigen Tochter gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Nach dem Ergebnis der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier eingehend durchgeführten Ermittlungen lebten der Verstorbene und die Angeschuldigten in einem Einfamilienhaus in der Eifel. Zwischen ihm und den Angeschuldigten bestanden seit langem erhebliche familiäre Spannungen, die vor dem Hintergrund einer schwerwiegenden rheumatischen Erkrankung des Verstorbenen, seines übermäßigen Alkoholkonsums und der Vernachlässigung und letztlich des Verlusts seiner Arbeit entstanden waren. Mitte September 2017 hatte die Ehefrau Scheidungsantrag gestellt.

Am Abend des 04.12.2017 gerieten der alkoholisierte Verstorbene und seine Tochter in der Diele des gemeinsam bewohnten Hauses in Streit. Im Verlaufe des Streits soll der Mann seine Tochter an den Haaren gezogen, sie geschlagen und zu Boden gestoßen haben. Nachdem die Ehefrau des Verstorbenen durch die Geräusche auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden war, soll sie ihren Ehemann, der eine Bierflasche drohend gegen die Tochter erhoben haben soll, durch mehrere Schläge mit einem Windlicht gegen den Kopf niedergeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihr Handeln insoweit durch Nothilfe gerechtfertigt war. In der Folge soll sich ein von beiden Seiten brutal geführter Kampf entwickelt haben, in dessen Verlauf es zu wechselseitigen Körperverletzungen kam, durch die alle Beteiligten Verletzungen davontrugen. Nach Auffassung der Anklage ist davon auszugehen, dass der später Verstorbene den Angeschuldigten aufgrund seiner krankheitsbedingten körperlichen Beeinträchtigungen und der durch die Schläge bereits erlittenen Verletzungen unterlegen und weitgehend nur noch in der Lage war, sich im Kriechgang fortzubewegen. Das Geschehen soll sich über mehrere Stunden hingezogen haben und durch mehrere unterschiedlich lange Pausen unterbrochen gewesen sein. Die Angeschuldigten sollen dem Mann einerseits mehrfach Hilfe angeboten haben, andererseits auf beleidigende Äußerungen und körperliche Attacken des Mannes mit weiteren Tritten und massiven Schlägen, insbesondere in den Kopf- und Oberkörperbereich, reagiert haben. Hierbei sollen sie unter anderem eine Holzlatte verwendet haben, die sie dem Geschädigten zuvor entwunden hatten.

Der Mann erlitt durch das Kampfgeschehen zahlreiche stark blutende Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Als sich sein Zustand erkennbar verschlechtert hatte, versuchte die Ehefrau erfolglos, ihn zu reanimieren. Die Tochter verständigte daraufhin Polizei und Notarzt. Letzterer konnte nach seinem Eintreffen jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen. Nach dem Ergebnis der durch das rechtsmedizinische Institut der Universität Mainz durchgeführten Obduktion ist davon auszugehen, dass der Mann infolge großen Blutverlustes verstarb.

Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Die Kammer hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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