Neue Fassung der Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz

Mehr als 5100 Corona-Infizierte zählt Rheinland-Pfalz mittlerweile. Die Politik betont, es müsse auch künftig mit dem neuen Virus gelebt werden. Wie genau das vonstatten gehen soll, wird im Detail eine für Freitag erwartete neue Rechtsverordnung regeln.

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Foto: dpa-Archiv

MAINZ. Die groben Schritte im weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz sind bekannt, doch so manches Detail noch nicht. Am (heutigen) Freitag soll die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht werden, in die die politischen Beschlüsse vom Mittwoch samt der ersten Lockerungen der Beschränkungen einfließen werden. Zuständig für diese Rechtsverordnung ist das Gesundheitsministerium in Mainz.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

· Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

· Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.

· Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.

· Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.

· Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.

· Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.

· Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

· Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen Spielplätze bleiben geschlossen.

In der Staatskanzlei ein paar Meter weiter Richtung Rhein ist am Freitag Polit-Prominenz aus Berlin zu Gast – und zwar Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Er trifft den Wirtschaftsrat von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Beraten werden soll über die Situation in Unternehmen und einzelnen Wirtschaftsbranchen. Auch soll es darum gehen, wie passgenau die angelaufenen Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft funktionieren. Um 12.30 Uhr wollen Scholz, Dreyer und der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) über Ergebnisse berichten.

Bei der Ladenöffnungsregelung weicht Rheinland-Pfalz leicht vom Beschluss der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Mittwoch ab. «In Rheinland-Pfalz können ab Montag alle Geschäfte öffnen, wenn Waren nur auf bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche angeboten werden. Größere Geschäfte erhalten so die Chance, einen Teil ihrer Verkaufsfläche abzutrennen», sagte Regierungssprecherin Andrea Bähner der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Der Bund hatte am Mittwoch eine Grenze von 800 Quadratmetern genehmigter Verkaufsfläche vorgesehen. «Für uns ist dies ein Gebot der Gleichbehandlung und der rechtlichen Klarheit», erläuterte Bähner die Abweichung.

Die Entscheidung, dass Läden mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ab Montag wieder öffnen dürfen war bei der Wirtschaft auf Kritik gestoßen. Die Grenze sei nicht recht zu verstehen, befand der Bund der Selbstständigen in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Dreyer hatte betont, dass sich die 800 Quadratmeter auf die Verkaufsfläche und nicht die Gesamtgröße eines Ladens beziehen. Gaststätten und Cafés müssen dagegen weiterhin dicht bleiben, deswegen fordert der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga weitere Hilfen für die Branche.

An Bundeszuschüssen für Unternehmen im Land hat die Investitions- und Strukturbank (ISB) bislang 128 Millionen Euro bewilligt. Von den 67 000 bisher eingegangenen Anträgen sind nach Angaben von Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) vom Donnerstag 40 000 bearbeitet. Sie zeigte sich «sehr zufrieden» mit dem Bearbeitungsstand.

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz war bis Donnerstag innerhalb von 24 Stunden um 2,5 Prozent auf 5156 gestiegen. Seit dem ersten Auftreten der Corona-Pandemie Ende Februar sind nunmehr im Land 90 infizierte Menschen gestorben. Von den mit dem Virus Sars-CoV-2 infizierten Menschen sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums 2953 inzwischen wieder genesen.

Jochen Metzner, Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium, sagte am Donnerstag in einer digitalen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Landtages, es sei der 14. Tag in Folge gewesen, an dem Beamtungs- und Intensivbetten im Land gleichmäßig ausgelastet gewesen seien. «Wir haben eine Seitwärtsbewegung.»

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen u. Herren,
    ich betreibe seit 28 Jahren ein Angelgeschäft in Trier, bin seit 11 Jahren infolge eines völlig unverschuldeten Unfalls/ Wegeunfalls schwerbehindert und erwerbsunfähig. Für mich besteht durch Corona, laut Aussage meines Arztes, aber auch für meine zumeist alten und älteren Kunde eine erhebliche Gefahr eines schweren Verlaufs bei einer Infektion. Andererseits bin ich, infolge des jetzt seit 11 JAhren ergebnislos laufenden Schadensersatzverfahrens, auf ein Einkommen aus meinem Geschäft angewiesen. Zudem wurden jetzt aufgrund der Coronalage auch meine Xten Gutachten in einer Klinik durch das Gericht wieder verschoben. Ich kann kaum noch laufen, habe Muskelschwund, wiege bei 181cm Körpergröße nur noch 53Kg.
    Jetzt sieht es so aus, dass ich nicht weiß wie hoch das Risiko für meine Kunden und mich ist wenn ich mein Geschäft wieder öffne oder ob ich dies überhaupt darf. Ich verkaufe ja auch lebende Köder wie Maden Raupen Würmer und andere lebende Insekten- Larven. Zudem ist es in Anglerkreisen so dass, nicht zu verhndern in meinem Geschäft gleich immer kleine Meatings entstehen wenn sich Angler begegnen.
    Ich finde nirgendwo konkrete Sachanweisungen oder sonstige Informationen aus denen ich abzuleiten vermag was ich verkaufen darf, wieviel, ich habe manchmal in der Saison 30- 40 Kunden auf einmal im LAden, Kunden ich einlassen darf oder da ja nicht geklärt ist ob dieses Virus sich in den Gewässern oder Fischen befindet, ob ich überhaupt öffnen darf?
    Können Sie mir da helfen? Wo krieg ich die zum Betrieb meines Geschäftes notwendigen Infos her?

    Mit freundlichem Gruss cl. Kreuzer

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