Schutzausrüstung in RLP: Diskrepanz zu Angaben des Bundes und tatsächlich angekommenen Mengen

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Symbolbild// Christian Beutler

RLP. In der gestrigen Telefonschaltkonferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und dem Bundesgesundheitsministerium wurde die große Diskrepanz zwischen den von Bundesseite gennannten Lieferzahlen von Persönlicher Schutzausrüstung, wie bspw. Masken, Schutzkittel, Handschuhe etc. und den tatsächlich beim Land angekommenen Bundes-Lieferungen kritisch besprochen.

„Diese Diskrepanz in den angeblich von Bund gelieferten Mengen und dem tatsächlich gelieferten Material ist sehr ärgerlich. Wir haben als Land ein geeignetes Verfahren etabliert, wie wir etwa dringend benötigte Schutzmasken den Krankenhäusern und Seniorenheimen zur Verfügung stellen. Leider erschwert diese Diskrepanz die logistischen Planungen, wenn angekündigte Lieferungen des Bundes ausbleiben oder nur ein kleiner Bruchteil dessen ankommt, was vorher angekündigt wurde“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Des Weiteren führe diese Diskrepanz zu einem falschen Eindruck von der Menge des vorhandenen Materials, was wiederrum zu Missverständnissen und Aufklärungsnotwendigkeiten gegenüber betroffenen Einrichtungen führe. „Ich freue mich, dass das Bundesgesundheitsministerium hier nun Einsehen gezeigt hat und zugesagt hat, dass man zukünftig Zahlen nur zu tatsächlich erfolgten Lieferungen von Schutzmaterial kommunizieren wolle.

Das Land Rheinland-Pfalz unternimmt zudem alles, um die angespannte Lage durch eigene Ankaufaktivitäten gezielt zu unterstützen. Durch unsere eigenen Beschaffungs-Aktivitäten ist es dem Land nun möglich, in die aktive Regelverteilung von Persönlicher Schutzausrüstung an die Krankenhäuser einzutreten. Diesbezüglich werden zurzeit alle rheinland-pfälzischen Krankenhäuser angeschrieben.“

Grundsätzlich gilt allerdings nach wie vor, dass jede Institution bzw. jeder Träger auch selbst versuchen muss, die Beschaffung von Schutzmaterial über den allgemeinen Markt anzustreben. Die vom Land beschafften Materialien werden die eigenen Beschaffungen der Einrichtungen ergänzen, nicht ersetzen können. Die Zuteilung der Materialien – abgesehen von der Lieferung an die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, die der Bund selbst beliefert – erfolgt durch das Land. Es unterstützt insbesondere Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, vornehmlich Krankenhäuser, primär die Beatmungs- und Intensivbereiche sowie stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

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