Streifen von Ordnungsamt und Polizei in Trier-Nord mit Steinen beworfen

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TRIER. In Trier-Nord sind Beamte von Ordnungsamt und Polizei bei einem Einsatz am späten Montagabend mit Steinen und Knallkörpern beworfen worden. Die Polizei ermittelt.

Bisher halten sich die allermeisten Triererinnen und Trierer an die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und die Abstandsregeln, die landesweit gelten. Am Montagabend aber ist es im Trierer Beutelweg erstmals zu regelrechten Ausschreitungen gekommen, bei denen Beamte des Kommunalen Vollzugsdienstes und der Polizei mit Steinen beworfen wurden. Eine Streife des Vollzugsdienstes fand gegen 21.50 Uhr im Beutelweg eine Gruppe von zehn bis zwölf Personen vor, die sich bis auf zwei Personen schnell auflöste, als das Fahrzeug des Ordnungsamtes zu sehen war. Die Personen versteckten sich in naheliegenden Gärten und Nebenstraßen. Das Dienstfahrzeug der Beamten wurde von ihnen ohne erkennbaren Grund mit Steinen beworfen, mindestens fünf trafen und beschädigten das Auto.

Die Beamten forderten Verstärkung an, die in Form von weiteren Streifen des Ordnungsamtes sowie durch Streifen der Polizeiinspektionen Trier und Schweich sowie der Bundespolizei und durch einen Diensthundeführer wenig später eintraf. Die Steinewerfer flüchteten daraufhin.

Polizei und Ordnungsamt werden den Beutelweg ab sofort gemeinsam verstärkt bestreifen, um die Wiederholung solcher Versammlungen zu verhindern. Die Polizei hat die Ermittlungen zum Vorfall von Montagabend aufgenommen.

Der Trierer Ordnungsdezernent Thomas Schmitt sagt dazu: „Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit dienen dazu, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. Dazu müssen unsere Ordnungskräfte Kontrollen durchführen und haben eine ganz schwierige Aufgabe. Die meisten Bürger helfen eigenverantwortlich mit und sind unseren Einsatzkräften dafür dankbar. Hier wurde nun ein feiger Angriff auf unsere Ordnungskräfte verübt, dabei hätte es zu schweren Verletzungen kommen können. Wir hoffen, dass die Täter gefasst werden. Gleichzeitig sage ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen herzlichen Dank und hoffe, dass Sie sich von dem Schreck bald erholen. Auch der Polizei gilt mein Dank für die Unterstützung und die Ermittlungen.“

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13 Kommentare

  1. Die Respektlosigkeit mancher Bürger gegenüber der öffentlicher Gewalt ist nicht nachvollziehbar und kategorisch zu verurteilen. Der Grund hierfür besteht in der Schlacksichkeit der Initiativ-Ergreifung.
    In anderen Ländern greift die Staatsmacht bei jeder kleinsten Überschreitung des Zulässigen sofort hart durch ohne Wenn und Aber! Nur so hält man sich den Mob vom Leibe. Das ist auch richtig so! In solchen Fällen muss es heißen: „Knüppel aus dem Sack und los!“.

    • da gebe ich dir vollkommen recht,aber hier wird die polizei noch bestraft wenn sie sich wehr.die täter müßten wenn gefasst ohne wenn und aber in den knast

    • In anderen Ländern (Nordkorea und Venezuela einmal ausgenommen) ist die Staatsmacht viel mehr seinem Staatsvolk verpflichtet als in Deutschland. Hier jedoch dient die Staatsmacht nicht seinem Volk, sondern nur sich selbst. Die Staatsmacht behauptet, sie müsse derart hohe Gehälter und Pensionen bekommen, damit sie weiterhin unbestechlich ist. Das gilt dann plötzlich auch für die GEZ, die IHK-Abgabe, den Solidaritätszuschlag, die CO2-Bepreisung, etc pp…
      Beutelweg, Karl-Grün-Straße, Tempelweg, Blücherstraße – demnächst wie die Rigaer Straße in Berlin oder wie der Leipziger Stadtteil Connewitz. Eine grüne Regierungstrulla sagte dazu „Deutschland wird sich verändern, und ich freu mich drauf“.

  2. Ordnungsamt geht gar nicht klar. Erinnert mich an die Leute die damals in den Konzentrationslagern das Sagen hatten. Totaler Machtmissbrauch nur weil sie eine Uniform tragen.

  3. Beamte ? das Ordnungsamt, alle Polizeistellen und sog. Behörden in Deutschland sind ordnungsgemäß eingetragene Firmen (upik.de) mit entsprechenden DUNS Nummern und SIC‘s die über die Tätigkeit des Unternehmens informieren. Folglich ist jeder Angestellter dieser Unternehmen eine Privatperson die Amtsanmaßung betreibt und hoheitliche Befugnisse vorgibt, die gewerblichen Betrieben gemäß § 4 KStG nicht zustehen. Somit sind diese nicht mehr wert als die Trickbetrüger mit selber Masche, denn Trickbetrüger in Uniform können sich ebenso wenig als staatliche Beamte ausweisen und somit legitimieren.

    • Ja. Lesen Sie bitte den Kommentar von „Person E“. Der kann nur im Vollrausch oder Drogeneinfluß verfasst worden sein.

  4. Ich selbst habe in Zusammenarbeit mit Polizei und KVD gearbeitet.
    Es ist in Jedem Job gefährlich und gerade Diese Arbeit ist mit solchen Überraschungen gesegnet.
    Also gut das weiter nichts passiert ist und auf ein neues.
    Viel Glück bei der Arbeit.

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