Urteil in Trier: Nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis neue Prüfung nötig

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Nach mehr als 26 Jahren ohne Fahrpraxis besteht kein Recht mehr auf Neuausstellung eines Führerscheins. Wie das Verwaltungsgericht in Trier am Freitag mitteilte, hatte ein Mann den Landkreis Bernkastel-Wittlich verklagt, weil dieser ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilen wollte. Der Mann hatte seinen Führerschein demnach 1993 nach einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen und zwei Mal Neuerteilung beantragt.

Der Landkreis wiederum erteilte dem Mann laut Urteil bereits 2018 eine Absage, weil er zwischen 2005 und 2007 erheblichen Drogen- und Alkoholmissbrauch betrieben haben soll. Dies gehe unter anderem aus einem Urteil hervor, nachdem er 2008 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und Aufenthalt in einer Entzugsklinik verurteilt worden war. Der Mann hätte seine Eignung mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nachweisen müssen, die er laut Urteil aber verweigerte.

Zwar attestierte der behandelnde Psychiater dem Mann demnach, dass er «seit mindestens 2015» «absolut stabil» und seine Fahrerlaubnis «in keinster Weise beeinträchtigt» sei. Dieses Attest entsprach aber laut Begründung nicht den Anforderungen einer medizinisch-psychologische Untersuchung. Dagegen klagte der Mann demnach vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte, stellte sich im Verfahren dann heraus, dass der Mann wegen seiner fehlenden Fahrpraxis nach 26 Jahren ohne Führerschein ohnehin eine neue Fahrprüfung hätte ablegen müssen. Hinzu komme der Umstand, dass der Mann überhaupt nur drei Jahre lang eine Fahrerlaubnis besessen hatte. Seine fehlenden Kenntnisse könne der Mann auch nicht dadurch kompensieren, dass er seit 2012 mit einem Mofa, für das er keinen Führerschein brauche, im Straßenverkehr unterwegs sei. Eine Berufung ist zunächst nicht zugelassen. Die Beteiligten könnten aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung einer Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen, hieß es.

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