Verstöße gegen Corona-Auflagen: Polizei stoppt “Saufgelage“ am Trierer Bahnhof

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Die Polizei fährt Streife am Rheinufer. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild

RLP. Wer gegen Auflagen in der Corona-Krise verstößt, dem drohen empfindliche Bußgelder. Flächendeckende Verstöße sieht die Polizei nicht. Mit dem Abstandsgebot und dem Verbot von Zusammenkünften nehmen es nicht alle so genau, auch wenige unschöne Vorfälle gibt es.

Nach Einschätzung der Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz hält sich ein Großteil der Menschen an die im Zuge der Corona-Krise erlassenen Beschränkungen. Beobachtet würden lediglich wenige Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung, teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Vereinzelt stelle die Polizei vor allem Verstöße gegen das Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum fest, wenn also kleine Gruppen von mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs seien – dabei wird mal gegrillt und auch mal gekickt.

Die dritte Version der Corona-Bekämpfungsverordnung, die nach derzeitigem Stand bis 19. April gilt, besagt unter anderem, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist. Zudem soll in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden.

Das Innenministerium betonte, Verstöße gegen die Verordnung würden konsequent von der Polizei verfolgt. Es müsse aber auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. «Wird beispielsweise für kurze Zeit der verordnete Abstand von 1,50 Metern nicht beachtet, wird üblicherweise ermahnt und aufgeklärt.» In einem Einzelfall seien in Rheinland-Pfalz auch mal Polizisten angehustet worden.

Grundsätzlich verhängt die Polizei dem Ministerium zufolge keine Bußgelder, dies sei letztlich Sache der Kreisordnungsbehörden. Für die hatte die Landesregierung am 27. März Auslegungshinweise erlassen. Demnach können Bußgelder von bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Dieser Betrag soll aber nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall fällig werden – etwa wenn Bars, Clubs oder Restaurants trotz mehrfacher Aufforderung nicht schließen.

4000 bis 5000 Euro müssen beispielsweise bezahlt werden für unzulässiges «Vorhalten» eines touristischen Übernachtungsangebotes oder den Betrieb von Wohnmobil- oder Campingstellplätzen zu touristischen Zwecken. 1000 Euro kann es kosten, wenn Vorgaben für Schutzmaßnahmen oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. 200 Euro sieht der Katalog für Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit vor, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen.

Auch die Mainzer Polizei beobachtet, dass sich das Gros der Menschen bemüht, genügend Abstand zu Mitmenschen zu halten. Am vergangenen sonnigen Samstag aber seien etwa am Rheinufer zu viele Menschen unterwegs gewesen, um immer ausreichend Distanz zu wahren. Sprecher Rinaldo Roberto sieht mehr Verstöße in den Vororten als in der Innenstadt. Es seien am vergangenen Wochenende mehrere ruhige Versammlungen aufgelöst worden. Das werde als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Zu konkret verhängten Bußgeldern kann die Stadt Koblenz noch keine Angaben machen. Ein Sprecher teilte mit, Ende der Woche endeten erst die Anhörungsverfahren, die stets vor einem Bußgeld stünden. «Bei uns hat es Verstöße von Gewerbetreibenden gegeben, die ihre Geschäfte trotz Verbots geöffnet haben», berichtete der Sprecher. Auch habe es Ansammlungen auf Plätzen oder in Parkanlagen gegeben sowie sogenannte «Corona-Partys», die aufgelöst worden seien. Zwei Personen, die sich nicht an Quarantäne-Auflagen gehalten hätten, seien mehrfach ermahnt worden, Personalien seien an die Staatsanwaltschaft gegangen.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte auf Anfrage mit, es werde geprüft, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz vorlägen oder ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele. Eine Häufung von Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz zeichne sich derzeit aber nicht ab, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.

In Bingen bereitete die Polizei am Dienstag einem Treffen von acht Jugendlichen auf einem Feldweg ein Ende. Die Jugendlichen tranken laut Polizei Alkohol und saßen dicht an dicht auf zwei Bänken, ein Zeuge meldete das. Die Jugendlichen seien dem Platzverweis nur sehr zögerlich nachgekommen, gegen sie werde nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Trier registriert nach eigenen Angaben vor allem Verstöße gegen das Versammlungsverbot. Der kommunale Vollzugsdienst werde bei Kontrollen derzeit von Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung unterstützt, bei schwerwiegenden Fällen werde die Polizei hinzugerufen, berichtete Stadtsprecher Michael Schmitz. Insgesamt halte sich die Zahl der Verstöße in Grenzen, die Menschen gingen verantwortungsvoll mit den Einschränkungen um.

Eingeschritten wurde in Trier beispielsweise, als sich am vergangenen Montag auf dem Bahnhofsvorplatz rund 20 Menschen in drei Gruppen aufhielten und ein regelrechtes Trinkgelage veranstalteten. In dem Fall hätten die Betroffenen wenig Verständnis gezeigt, das sei aber die Ausnahme.

Drei Personen, die in der vergangenen Woche im Stadtteil Pfalzel nahe der dortigen Bastion gegrillt haben, müssen voraussichtlich ein Bußgeld von je 250 Euro berappen. Ebenfalls am vergangenen Montag kickten sechs Personen auf dem Domfreihof. Doch «Kicken in halber Mannschaftsstärke» sei derzeit untersagt, betonte die Stadt. Es wurden Platzverweise erteilt, die Straßenfußballer müssen nun mit einem Bußgeld von jeweils 200 Euro rechnen.

(dpa)

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9 Kommentare

  1. Exekutive, wie der Name schon sagt, führt aus und denkt nicht nach.
    Nach Meinung vieler Rechtswissenschaftler bewegen sich die erlassenen Vorschriften z.T. in einer rechtlichen Grauzone, z.B. zum Spazierengehen gehört auch mal sich hinzusetzen.
    Polizisten denken nicht nach, ob das was sie machen sinnvoll ist, sie setzen um. Deshalb sollte man sich ggf. nicht scheuen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, so man meint die Polizei sei im Unrecht.

  2. @ Peter
    80% der Deutschen sehen unsere Polizei und Ordnungsämter nicht mehr als „Dein Freund und Helfer“ und Respekt schon
    gar nicht mehr.
    Also lieber Peter, dann werden die 80 % ( Sie mitgezählt) bestimmt für jede Kleinigkeit Dienstleistungsbeschwerde einlegen, nicht nur weil die (80% , sie inbegriffen, nicht nachdenken sondern nicht denken können.
    Armes Deutschland bzw. Die armen 80% , sie inbegriffen.

  3. @ Jennifer: auch die Polizei sollte sich an Gesetze halten. Falls es Zweifel gibt sollten Gerichte die Auslegung der Gesetze klären. Gerade Streifenpolizisten sind qualitativ schlecht ausgebildet wenn es um Gesetze sind. Das hat nichts damit zu tun ob man die Polizei mag oder nicht. Nur sind wir in einer Zeit der sozialen Ungerechtigkeit, dass nicht jeder das entsprechende Risiko eingehen kann sich zu wehren.

  4. @Peter: In Rheinland-Pfalz ist es auch nach wie vor erlaubt, sich auf eine Parkbank zu setzen. Man darf nur nicht in größeren Gruppen unterwegs sein, was nicht allzu schwer ist. Gerade wenn man sich jetzt daran hält, ist die Chance hoch, dass die Maßnahmen bald gelockert werden. Je mehr Leute aber dagegen verstoßen, umso einschneidender werden sie.

  5. @ as140

    Du darfst dem Peter nicht noch alles in seinen Arsch blasen, das versteht er trotzdem nicht.
    Es wurde Ihm schon vieles angeboten um aufzuhören mit seinen Kommentaren.

  6. @ Kurt

    Ei da hat der Kurtie wieder nix zu tun im Büro dann tut er gleich wieder Kommentare auf lokalo schreiben, gell Kurtie

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