MAINZ. Zur Eindämmung der Lungenkrankheit Covid-19 hat nun auch Rheinland-Pfalz ein Betretungs- und Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser erlassen.
Damit solle der Schutz besonders gefährdeter Gruppen erhöht werden, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwochabend in Mainz. «Es gilt, krankheitsanfällige Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich zu schützen.»
Mit der Änderungsverordnung werde ein generelles Besuchs- und Betretungsverbot vor allem von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen. Ausnahmen seien im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich, hieß es.
In den vergangenen Wochen hatte Rheinland-Pfalz wie andere Bundesländer seine Ausgangsbeschränkungen und Schutzregeln Schritt für Schritt verschärft. Für Kliniken und Pflegeheime galt bisher eine Besuchsmöglichkeit für einen Angehörigen am Tag für eine Stunde. Kinder unter 16 Jahren und Besucher mit Atemwegserkrankungen waren schon zuletzt nicht zugelassen.