Stadt Trier verfügt Schließung weiterer Betriebe: Eisdielen, Frisöre, Wellnessbereich

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Das Trierer Rathaus. Foto: Presseamt Stadt Trier

TRIER. Die Stadt Trier hat heute über die bereits bestehenden Verbote hinaus eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der weitere Betriebe für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz hatten sich am Donnerstag in einer Telefonkonferenz darauf verständigt, diese Einschränkungen möglichst im Gleichklang in den Kommunen umzusetzen.

Im Einzelnen dürfen ab Samstag zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten nicht mehr öffnen: Eisdielen, Frisöre, Tattoo-/ Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Wellnessanlagen, Floristen, Tabakläden ohne Zeitschriftensortiment, Cafés (ohne bereits vorhandenen Restaurantbetrieb), Internetcafés, Fahrschulen. Auch die noch bestehende Außengastronomie wird untersagt. Die dazu bestehenden Sondernutzungserlaubnisse werden von städtischer Seite widerrufen.

Ordnungsdezernent Thomas Schmitt begründet die Verfügung wie die schon die zuvor erlassenen mit den steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen Entwicklung. Schmitt: „Wir müssen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Es ist aus unserer Sicht logisch, auch die weiteren Betriebsarten für den Publikumsverkehr zu schließen, da es dort zu teils sehr engen Kundenkontakten kommt. Es geht um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Kunden.“

Die Allgemeinverfügung wird heute veröffentlicht und ist damit ab Samstag, 21. März, 0 Uhr in Kraft. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 19. April 2020 befristet.

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1 Kommentar

  1. Na, geht doch ?
    Manche brauchen halt länger um ihr Gehirn einzuschalten, auch wenn es um Leben und Tot geht.
    Danke trotzdem ?
    G.E.

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