Zahlungen sind sichergestellt – Jobcenter Trier schließt Geschäftsstelle

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Jobcenter Trier Stadt schließt Geschäftsstelle am 17. März. Leistungen werden weiter gezahlt – Darauf sollten Kunden jetzt achten.

Das Jobcenter der Stadt Trier schließt die Geschäftsstelle in der Gneisenaustraße 38 in Trier West am morgigen Dienstag, 17. März. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. Die Schließung für den Publikumsbetrieb in Trier folgt damit der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Agenturen und gemeinsamen Einrichtungen der Jobcenter vorerst für Kunden zu schließen.
„Wir haben die Verantwortung für die Gesundheit unserer etwa 7300 Kundinnen und Kunden sowie für 106 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Marita Wallrich, Geschäftsführerin des Trierer Jobcenters. „Auch, weil viele Ältere und Menschen mit chronischen Erkrankungen zu unseren Kunden gehören, schließen wir unser Haus bereits einen Tag vor der offiziellen Schließung der Bundesagentur am Mittwoch.“

Für Kunden ist sichergestellt, dass die Sozialbehörde weiterhin Grundleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II auszahlt. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über andere Kanäle erreichbar und bearbeiten die Anträge unserer Kunden weiterhin“, so die Geschäftsführerin.

Anträge auf Arbeitslosengeld II können formlos gestellt werden, d. h. es besteht die Möglichkeit der Antragsstellung per Post oder E-Mail an [email protected]. Vordrucke erhalten Kunden im Downloadcenter der Jobcenter-Homepage www.jobcenter-trier-stadt.de. Wichtig ist, dass die Kundennummer bzw. Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) im Betreff genannt ist. Sofern es sich um Erstanträge handelt, sollte eine Rückrufnummer angegeben werden.

Über das Online-Portal jobcenter.digital können online Anträge auf Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II gestellt sowie Veränderungen der persönlichen Situation mitgeteilt werden. 
Die dafür notwendigen Zugangsberechtigungen für die Kunden können über eine Service-Rufnummer erfragt werden, die zeitnah auf der Homepage www.jobcenter-trier-stadt.de veröffentlicht wird. Kunden sollten dafür ihre Bedarfsgemeinschafts-Nummer (BG-Nummer) bereithalten.

Kunden, die keinen Internetzugang haben, können im Vorraum des Jobcenters Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 Uhr und 12.20 Uhr Kopien erledigen und schriftlich Ihre Anliegen per Papierform mitteilen. Papier und Stifte liegen ausreichend bereit. Anträge, kopierte Unterlagen und Anfragen können in den Hausbriefkasten am Eingang eingeworfen werden. Bei Fragen zum Ablauf kann über die Sprechanlage Kontakt aufgenommen werden.

Aufgrund der zu erwartenden erhöhten Anrufe werden Kunden gebeten, das Servicecenter unter Telefon 0651 205 7000 nur in Notfällen zu kontaktieren.

Die Antragsstellung wirkt auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich, selbst im Falle der verzögerten Antragstellung, keine negativen Auswirkungen für den Kunden ergeben. Eine Lücke in der Auszahlung ihrer Leistungen müssen Kundinnen und Kunden nicht befürchten.

Termine in der Arbeitsvermittlung entfallen bis auf Weiteres. Den Kunden wird dadurch kein Nachteil entstehen und es wird auch nicht sanktioniert.

„Der Notfallplan wird so lange aufrechterhalten, wie es die Rahmenbedingungen erfordern“, sagt Marita Wallrich. „Sobald das Gebäude in der Gneisenaustraße freigegeben wird, wird der normale Dienstbetrieb im Jobcenter wieder ausgenommen.“

Bitte folgen Sie den weiteren Entwicklungen auf der Internetseite www.jobcenter-trier-stadt.de

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