Folter: Prozess gegen syrische Ex-Geheimdienstler im April

0

Erstmals in Deutschland wird von April an zwei Syrern wegen des Vorwurfs von Gräueltaten in Gefängnissen des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad der Prozess gemacht. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat als Staatsschutzsenat die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen zwei Ex-Geheimdienstmitarbeiter zugelassen, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll am 23. April beginnen (Aktenzeichen 1 StE 9/19). Nach Angaben des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wird es weltweit der erste Strafprozess wegen Staatsfolter in Syrien sein.

Die zwei angeklagten Syrer, Anwar R. (57) und Eyad A. (43), waren im Februar 2019 in Berlin und Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. In diesem Zusammenhang legt sie ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last. Eyad A. ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Anwar R. soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus in leitender Funktion für die brutale Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 58 Gefangene seien an den Folgen gestorben. Dem in Rheinland-Pfalz festgenommenen Eyad A. wird vorgeworfen, mindestens 30 Demonstranten in das Foltergefängnis gebracht zu haben.

Vorheriger ArtikelEifeler Postbotin soll 1.600 Post-Sendungen unterschlagen haben
Nächster ArtikelZüge gestoppt! Mädchen spielten im Gleisbereich zwischen Trier und Konz

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.