Bundespolizei Trier: Ein Pkw, vier Personen – 12 Fahndungen!

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TRIER. Wie die Bundespolizei Trier mitteilt, kontrollierte die Fahndungsgruppe Trier bereits am Mittwoch um 10.30 Uhr am Rastplatz Markusberg an der BAB 64 ein Kraftfahrzeug mit französischer Zulassung.

Gegen die vier in Frankreich wohnhaften, rumänischen Fahrzeuginsassen lagen insgesamt zwölf Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung vor. Im Übrigen gab es keine Anhaltspunkte zu weiteren Beanstandungen bei den vier, sich kooperativ zeigenden Reisenden.

Von dem 21-jährigen Fahrer wollten die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Mainz aufgrund von Betrugsdelikten und die Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls den Aufenthaltsort wissen. Die 28-jährige Beifahrerin hatte Ermittlungsverfahren des Amtsgerichts Hanau, sowie der Staatsanwaltschaften Frankenthal und Heidelbergs, ebenfalls wegen Betruges anhängig. Gleich fünf Aufenthaltsermittlungen hatte eine 26-jährige Mitfahrerin gegen sich vorliegen: In drei Betrugsfällen seitens der Staatsanwaltschaften Saarbrücken, Frankenthal und Heidelberg, sowie der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Körperverletzung und der Staatsanwaltschaft Trier wegen Diebstahls.

Last but not least hatte die 4., eine 18-jährige Mitfahrerin, eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Betruges im System. Die nachgewiesen reisefreudige Gesellschaft war aktuell auf dem Weg zu einem Besuch nach Duisburg. Den ausschreibenden Stellen wurde nach Beendigung der Kontrolle der aktuelle Wohnsitz als ladungsfähige Anschrift der Gesuchten EU-Bürger/Bürgerinnen mitgeteilt.

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6 Kommentare

  1. das funktioniert nur in unserem Land….als wenn die drum scheren würden wenns ne Vorladung gibt. Die sind sicher mit einem suffisanten Lächeln weiter auf Betrugs- und Diebestour weitergefahren.
    Wie immer werden Täter beschützt .

  2. Wieso ist die Gesetzgebung so lasch und lässt zu dass solche Personen ohne Hindernisse weiterreisen können, danach werden die wieder sonstwo untertauchen und die Justiz und Behörden weiter nach ihnen fahnden. Die hätten umgehend festgesetzt werden müssen.

  3. Solche Leute werden dieser Tage nur noch per Zufallsfund von der Polizei im Straßenverkehr angetroffen, der Fahndungsapparat ist seit Jahren ausgelastet mit einem riesigen Blumenstrauß von immer neuen Direktiven (vgl. Verschärfung NetzDG letzte Woche). Wenn aufgegriffene Gauner dann noch einen ausländischen Pass und Hauptwohnsitz haben, müssen sie sogar laufen gelassen werden, weil deutsche Staatsanwälte keinen EU-Haftbefehl mehr ausstellen können. Die EU hat das der deutschen Juxtiz deswegen gesperrt, da die deutschen Staatsanwälte weisungsgebunden dem jew. Innenminister subordiniert sind und die EU dies als Verletzung der demokratischen Gewaltenteilung (o. ä.) ansieht.

  4. In der Regel handelt es sich bei solchen Leuten um Angehörige einer rumänischen Minderheit, zu der auch ein Grossteil der Geldabheber gehört, nach denen zb hier auf der Seite meist mit monatelanger Verzögerung per Foto gesucht wird.
    Viele von denen sind vor etlichen Jahren schon nach Frankreich, da es da das droit du seul gibt, dh ein Kind das dort geboren wird hat automatisch die frz. Staatsbürgerschaft, dann kann man die Eltern idr auch nicht mehr ausweisen.

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