Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hat am heutigen Mittwochmorgen ein Urteil über das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid verkündet. Demnach sei das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte Paragraf 217 im Strafgesetzbuch am Mittwoch nach Klagen von schwer kranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. Nun muss die Bundesregierung handeln und ein neues Gesetz vorlegen.
„Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Gut!
Kann das nur unterstützen. Welches Recht hätte die Regierung einem totkranken Menschen vorzuschreiben WIE und WANN er stirbt. GGB:“die Würde des Menschen ist unantastbar!“ dazu gehört eben auch ein würdevolles, selbstbestimmtes Sterben!