Mit Schrotflinte durch Rolladen geschossen – Landgericht Trier fällt Urteil

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Symbiolbild: dpa-Archiv

TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen 55-Jährigen Mann wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahre und 4 Monate verurteilt.

Dem 55-jährigen Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft Trier zur Last gelegt, am 12.08.2017 in Osburg versucht zu haben, den Geschädigten K. zu ermorden. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Der Angeklagte soll vor gut zwei Jahren bei einem Nachbarn in Osburg mit einer Schrotflinte durch einen geschlossenen Rolladen geschossen haben.

Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat gestanden. Er gab an, dass er seinen Nachbarn mit dem Schuss nicht umbringen wollte.

Laut Staatsanwaltschaft wurde der Nachbar aber nur durch den glücklichen Umstand nicht verletzt, weil er auf dem Sofa lag. Hätte das Opfer auf dem Sofa gesessen, so wäre er vermutlich getötet worden, so die Ermittler. Grund für den Schuss mit der Schrotflinte sei ein Streit um geliehenes Geld gewesen.

Die Verteidigung forderte im Prozess eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren.

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