Rechtsstreit um die Zuverlässigkeit von Radarfallen: Bundesweite Entscheidung

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Lars Brocker (l) sitzt im Gerichtssaal. Foto: Thomas Frey/dpa-Archiv

KOBLENZ. In einem Rechtsstreit um die Zuverlässigkeit von Radarfallen hat das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz Sympathie für eine bundeseinheitliche Entscheidung erkennen lassen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz, Lars Brocker, sagte zu der immer wieder in der Rechtsliteratur erhobenen Forderung, das Thema endlich dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, dieses Ansinnen sei «gewiss nicht von der Hand zu weisen».

Gerichte hätten mit Blick auf Messdaten von Blitzern immer wieder unterschiedlich geurteilt – es gebe einen rechtlichen Flickenteppich in Deutschland.

Im konkreten Fall eines Beschwerdeführers, der wegen zu hohen Tempos eine Geldbuße kassiert hatte, kündigte Brocker in einer mündlichen Verhandlung des VGH Rheinland-Pfalz am Mittwoch an, die Entscheidung werde «wahrscheinlich noch in diesem Monat» den Beteiligten schriftlich zugestellt.

Der Führerscheinanfänger soll 2017 auf der Autobahn 1 nahe Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Eine Radarfalle in einem Anhänger erwischte ihn, er kassierte eine Geldbuße von 120 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Dagegen wehrte sich der 1998 geborene Autofahrer vergeblich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz.

In seiner Verfassungsbeschwerde vor dem VGH kritisieren seine Anwälte, das mobile Blitzgerät speichere keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf etwaige Messfehler, nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik hätten sie nicht einsehen können. Somit sei ihr Mandant zu Unrecht verurteilt worden. Dieser habe seinerzeit das Tempolimit nicht um 34 Kilometer pro Stunde überschritten.

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