Wegen Blitzer bei Wittlich: Verfassungsgericht verhandelt über Radarfallen

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Foto: dpa-Archiv

KOBLENZ. Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz beschäftigt sich heute mit Radarfallen im Straßenverkehr. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz beleuchtet in einer mündlichen Verhandlung die Verwertbarkeit von Blitzerdaten.

Der Beschwerdeführer soll 2017 auf der Autobahn 1 nahe Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Eine Radarfalle in einem Anhänger erwischte ihn, er kassierte eine Geldbuße von 120 Euro. Dagegen wehrte sich der Autofahrer vergeblich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz.

In einer Verfassungsbeschwerde vor dem VGH kritisieren seine Anwälte, das mobile Blitzgerät speichere keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf etwaige Messfehler, nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik hätten sie nicht einsehen können. Somit sei ihr Mandant zu Unrecht verurteilt worden.

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