Biotonne oder Sammelcontainer in der Vulkaneifel: Landrat für Befragung der Bürger

Der Kreis Vulkaneifel streitet über den Umgang mit Biomüll. Die Debatte hat auch die Landesregierung erreicht. Der Landrat will nun alle Bürger zu dem Thema befragen.

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MAINZ. In den Streit um die Neuregelung beim Umgang mit Biomüll im Kreis Vulkaneifel kommt Bewegung. Der parteilose Landrat Heinz-Peter Thiel kündigte an, eine Befragung aller Bürger auf den Weg bringen zu wollen, wie die Kreisverwaltung in Daun am Montag mitteilte.

Zuvor hatte sich auch die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zu dem Thema geäußert. «Ich kann den Protest von Menschen mit Behinderungen gegen die Abschaffung der Biotonne im Landkreis Vulkaneifel nachvollziehen», erklärte sie in Mainz.

In dem Kreis war mit Beginn des Jahres ein neues Abfallkonzept eingeführt worden. Statt der Biotonne vorm Haus gibt es für Speisereste und Küchenabfälle jetzt ein «Bringsystem» mit der Entsorgung in Sammelcontainern. Dazu bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft für die Region Trier einen Sammeleimer mit passenden Papiertüten an. Gegen die Neuregelung wurde auch ein Bürgerbegehren initiiert.

«Es kann nicht sein, dass für einen Menschen, der beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist, die Entsorgung seines Bioabfalls in der nächsten regionalen Sammelstelle eine logistische Herausforderung wird», kritisierte Bätzing-Lichtenthäler. Sie erwarte, dass Landrat Thiel zu einer besseren Lösung im Sinne der Menschen mit Behinderungen finde.

Thiel teilte mit, es brauche «eine belastbare Grundlage für einen erneuten Entscheidungsprozess der politisch verantwortlichen Gremien». Dazu werde wiederum die Meinung aller Bürger benötigt. Deshalb werde er einen Beschlussantrag in die Kreisgremien einbringen, alle Bürger zu befragen und die klare Aussage zu tätigen, dieses Votum dann auch anzuerkennen. Ein Landrat müsse über Jahre getroffene kommunale Mehrheitsentscheidungen pflichtgemäß umsetzen, teilte Thiel weiter mit. «Wenn diese Regelungen nun aber an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen sollten, verfügen wir in unserer Selbstverwaltungskompetenz über demokratische Möglichkeiten, Beschlüsse gegebenenfalls auch noch einmal zu überdenken.»

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